Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 400/2013.

 

An der sich anschließenden ausführlichen Diskussion beteiligen sich die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Herr Zimmermann, als zukünftiger Betreiber des Betreuten Wohnens in Wetterfeld, ist anwesend und beantwortet die an Ihn gerichteten Fragen.

 

 


Beschluss:

 

Diese Vorlage bezieht sich auch die Vorlage 370/2013 zur weiteren Erschließung des 2. BA im Baugebiet Wetterfeld.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

  1.  Den Verkauf/Tausch von 6 Grundstücken im 2. Bauabschnitt und Stück noch zu vermessende Fläche der Ausgleichsfläche zur Arrondierung an Herrn Jürgen Braun für das Projekt  „Pflege in Laubach“.

 

  1. Im Gegenzug zu unter Punkt 1 genannten Grundstücken erhält die Stadt Laubach das von Herrn Braun in der „Langen Hohl“ am 18.05.2010             gekauften Grundstückes zurück, um dieses zu einem späteren Zeitpunkt an die Firma RR zwecks Erweiterung zu verkaufen. Zusätzlich zur Rückübertragung/Tausch des Grundstückes werden die Kosten für Baugenehmigung und Notarkosten von Herrn Braun verrechnet. Der Differenzbetrag ist an die HLG zu zahlen.

 

 

  1. Da die Stadt Laubach nicht Eigentümer der Grundstücke in Wetterfeld ist und auch kein Geld für den Rückkauf für das Grundstück in der „Langen Hohl“ im Haushalt eingestellt hat, wird der Magistrat beauftragt diesen Grundstückserkauf/Tausch mit der HLG abzuwickeln.

 

  1. Auf eine Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Weinberg“  im Stadtteil Wetterfeld wird verzichtet. Das Vorhaben ist städtebaulich vertretbar und wiederspricht nicht der Zielsetzung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im Ortsteil Wetterfeld. Der gewählte Standort hat sich auch nach der Prüfung verschiedener Alternativflächen als geeignetster herausgestellt. Der geplanten Errichtung des Bauvorhabens für betreutes Wohnen (siehe Anlage) wird zugestimmt.

 

Im Rahmen der Zustimmung werden weiter die notwendigen Befreiungen gem. §  31 BauGB erteilt. Die Befreiungen (Überschreitungen) betreffen die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl, offene Bauweise (Gebäudelänge) sowie die Geschossigkeit.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

2

2

3

1

 

 

8

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

1

1