Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 370/2013.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
- Die Hessische
Landgesellschaft wird mit der Erschließung des 2. BA des Bebauungsplanes
„Wetterfeld – Am Weinberg“ beauftragt. In Erweiterung des Stadtverordnetenbeschlusses
vom 6.10.2011 soll jedoch eine Erschließung der Stichstraßen erfolgen.
- Der Kaufpreis bleibt
gegenüber der bestehenden Regelung im 1. BA unverändert.
- Die
Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gemäß § 50 Abs. 1 HGO
die Beschlussfassung über den Verkauf von Grundstücken innerhalb des
Bebauungsplanes „Am Weinberg“ für Zwecke der Wohnbebauung; die Beschlussfassung
über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim Haupt- und
Finanzausschuss. Der § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung ist daher wie folgt zu
ergänzen:
„b) Die Veräußerung von Grundstücken für
Zwecke der Wohnbebauung im Baugebiet Wetterfeld wird dem Magistrat übertragen.
Die Beschlussfassung über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim
Haupt- und Finanzausschuss“.
Der Haupt- und Finanzausschuss ist über
beschlossene Grundstücksverkäufe zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
5 |
9 |
4 |
1 |
1 |
27 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.