Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 370/2013.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Die Hessische Landgesellschaft wird mit der Erschließung des 2. BA des Bebauungsplanes „Wetterfeld – Am Weinberg“ beauftragt. In Erweiterung des Stadtverordnetenbeschlusses vom 6.10.2011 soll jedoch eine Erschließung der Stichstraßen erfolgen.
  2. Der Kaufpreis bleibt gegenüber der bestehenden Regelung im 1. BA unverändert.
  3. Die Stadtverordnetenversammlung überträgt dem Magistrat gemäß § 50 Abs. 1 HGO die Beschlussfassung über den Verkauf von Grundstücken innerhalb des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ für Zwecke der Wohnbebauung; die Beschlussfassung über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim Haupt- und Finanzausschuss. Der § 2 Absatz 4 der Hauptsatzung ist daher wie folgt zu ergänzen:

„b) Die Veräußerung von Grundstücken für Zwecke der Wohnbebauung im Baugebiet Wetterfeld wird dem Magistrat übertragen. Die Beschlussfassung über besondere Bauvorhaben verbleibt unverändert beim Haupt- und Finanzausschuss“.

Der Haupt- und Finanzausschuss ist über beschlossene Grundstücksverkäufe zu informieren.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

5

9

4

1

1

27

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.