Sitzung: 28.05.2013 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Kenntnis genommen
Herr Stadtverordneter Mohr stellte nachfolgende
Anfrage zur Gefahrenabwehrverordnung und Hundesteuersatzung der Stadt Lauabch
schriftlich an die Verwaltung:
Zur Gefahrenabwehrverordnung:
1)
Trifft es zu,
dass gem. der vorgenannten Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach, Hunde im
Außenbereich, also in der sogenannten Feldgemarkung und im Wald, sowie in den
Anlagen der Stadt Laubach und den Ortsteilen anzuleinen sind?
2)
Wurden seit
Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach, Bußgelder zu den
in § 13 (1) Nr. 3, 30, 34 und Sonstige, genannten Tatbeständen erhoben und in
welcher Höhe?
3)
Wie oft wurden
seither Überprüfungen durchgeführt, Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen?
4)
Gibt es eine
Auflistung über Anzahl und Kampfhunderassen, die als gefährliche Hunde in den
jeweiligen Ortsteilen und der Kernstadt gemeldet sind? Wenn ja, wird um entsprechende
Aufstellung für die jeweiligen Ortsvorsteher gebeten.
5)
Gibt es eine
Auflistung über Anzahl aller gemeldeten Hunde in den jeweiligen Ortsteilen und der
Kernstadt? Wenn ja, wird um entsprechende Aufstellung für die jeweiligen
Ortsvorsteher gebeten.
Zur Hundesteuersatzung:
6)
a. Zu welcher Beschlussvorlage ist der Magistrat
bei dem Antrag vom 12.12.2012
von Herrn Stadtverordneten Dr. Häbel zur
Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Hundesteuer gekommen?
b. Steht
der Aufwand zur Berechnung und Überwachung der zu entrichtenden
Hundesteuer noch im
Verhältnis zu den Steuereinnahmen?
7)
Was wurde, seit
bekannt werden der steuerlichen Nichtanmeldung von Hunden, durch die Stadt
Laubach unternommen, um gegen diese Unregelmäßigkeiten aufzuklären?
8)
a. Wie viele gemeldete Hunde gibt es in der
gesamten Stadt Laubach und wie
hoch ist die
eingenommene Hundesteuer aus dem Jahr 2012?
b. Wie
viele gefährliche Hunde gibt es, für die der Steuersatz 312,00 € beträgt und
wie hoch ist die
eingenommene Hundesteuer aus dem Jahr 2012?
c. Für
wie viele Hunde wird Steuerbefreiung, bzw. Ermäßigung gewährt? Welche
Einnahmeverluste
resultieren hieraus?
Herr Bürgermeister Klug beantwortet die Anfragen und
teilt mit, dass die Antworten dem Protokoll beigefügt werden (Anlage 1).
Herr Stadtverordneter Ruppel fragt an, wer für die
Beschmutzung der stationären Blitzgeräte in der Gießener Strasse und in
Wetterfeld aufkommt? Welchen Betrag bekommt die Leasingfirma pro Blitzvorgang?
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass die Reinigung durch die Firma erledigt wurde
und dass diese auch die Kosten trägt, sollte kein Verursacher ermittelt werden
können. Die genauen Sätze wie viel die Leasingfirma pro Blitzvorgang erhält,
werden dem Protokoll beigefügt (Anlage 2).
Frau Stadtverordnete Diepolder fragt an, ob die
Fortbildung „Personal Training“ eine Privatangelegenheit von Herrn
Bürgermeister Klug ist oder eine städtische Fortbildung? Wer hat die Kosten
getragen?
Herr
Bürgermeister Klug wird hierüber in einer der nächsten Sitzungen berichten. Das
Thema Schulung der Führungskräfte ist seit 2009 Thema in der Verwaltung. Eine genaue
Aufstellung folgt.
Herr Stadtverordneter E. Roeschen fragt an, ob sein
damaliger Prüfauftrag zum Model „Hippy“ aus dem Geschäftsgang genommen werden
kann?
Herr
Bürgermeister Klug antwortet, dass der Antrag nicht aus dem Geschäftsgang genommen
werden sollte. Der Auftrag ist soweit abgearbeit, was auch in den Ausschüssen
schon mitgeteilt wurde. Frau Bär hat 10.000,00 € abgerufen und zwei Damen
gefunden, die sich dem Projekt angenommen haben. In der nächsten Sitzung des
JSKTSA werden die beiden darüber berichten. Aktuell nehmen 6 Familien an dem
Projekt teil und es gibt weitere interessierte Familien.
Herr Stadtverordneter Emrich ist nun anwesend.