Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Stadtverordneter Mohr stellte nachfolgende Anfrage zur Gefahrenabwehrverordnung und Hundesteuersatzung der Stadt Lauabch schriftlich an die Verwaltung:

Zur Gefahrenabwehrverordnung:

1)    Trifft es zu, dass gem. der vorgenannten Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach, Hunde im Außenbereich, also in der sogenannten Feldgemarkung und im Wald, sowie in den Anlagen der Stadt Laubach und den Ortsteilen anzuleinen sind?

2)    Wurden seit Inkrafttreten der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach, Bußgelder zu den in § 13 (1) Nr. 3, 30, 34 und Sonstige, genannten Tatbeständen erhoben und in welcher Höhe?

3)    Wie oft wurden seither Überprüfungen durchgeführt, Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen?

4)    Gibt es eine Auflistung über Anzahl und Kampfhunderassen, die als gefährliche Hunde in den jeweiligen Ortsteilen und der Kernstadt gemeldet sind? Wenn ja, wird um entsprechende Aufstellung für die jeweiligen Ortsvorsteher gebeten.

5)    Gibt es eine Auflistung über Anzahl aller gemeldeten Hunde in den jeweiligen Ortsteilen und der Kernstadt? Wenn ja, wird um entsprechende Aufstellung für die jeweiligen Ortsvorsteher gebeten.

 

Zur Hundesteuersatzung:

6)    a.   Zu welcher Beschlussvorlage ist der Magistrat bei dem Antrag vom 12.12.2012

von Herrn Stadtverordneten Dr. Häbel zur Überprüfung der Sinnhaftigkeit der Hundesteuer gekommen?

b.   Steht der Aufwand zur Berechnung und Überwachung der zu entrichtenden

Hundesteuer noch im Verhältnis zu den Steuereinnahmen?

7)    Was wurde, seit bekannt werden der steuerlichen Nichtanmeldung von Hunden, durch die Stadt Laubach unternommen, um gegen diese Unregelmäßigkeiten aufzuklären?

8)    a.   Wie viele gemeldete Hunde gibt es in der gesamten Stadt Laubach und wie 

hoch ist die eingenommene Hundesteuer aus dem Jahr 2012?

b.   Wie viele gefährliche Hunde gibt es, für die der Steuersatz 312,00 € beträgt und

wie hoch ist die eingenommene Hundesteuer aus dem Jahr 2012?

c.   Für wie viele Hunde wird Steuerbefreiung, bzw. Ermäßigung gewährt? Welche

Einnahmeverluste resultieren hieraus?

 

Herr Bürgermeister Klug beantwortet die Anfragen und teilt mit, dass die Antworten dem Protokoll beigefügt werden (Anlage 1).

 

Herr Stadtverordneter Ruppel fragt an, wer für die Beschmutzung der stationären Blitzgeräte in der Gießener Strasse und in Wetterfeld aufkommt? Welchen Betrag bekommt die Leasingfirma pro Blitzvorgang?

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass die Reinigung durch die Firma erledigt wurde und dass diese auch die Kosten trägt, sollte kein Verursacher ermittelt werden können. Die genauen Sätze wie viel die Leasingfirma pro Blitzvorgang erhält, werden dem Protokoll beigefügt (Anlage 2).

 

Frau Stadtverordnete Diepolder fragt an, ob die Fortbildung „Personal Training“ eine Privatangelegenheit von Herrn Bürgermeister Klug ist oder eine städtische Fortbildung? Wer hat die Kosten getragen?

Herr Bürgermeister Klug wird hierüber in einer der nächsten Sitzungen berichten. Das Thema Schulung der Führungskräfte ist seit 2009 Thema in der Verwaltung. Eine genaue Aufstellung folgt.

 

Herr Stadtverordneter E. Roeschen fragt an, ob sein damaliger Prüfauftrag zum Model „Hippy“ aus dem Geschäftsgang genommen werden kann?

Herr Bürgermeister Klug antwortet, dass der Antrag nicht aus dem Geschäftsgang genommen werden sollte. Der Auftrag ist soweit abgearbeit, was auch in den Ausschüssen schon mitgeteilt wurde. Frau Bär hat 10.000,00 € abgerufen und zwei Damen gefunden, die sich dem Projekt angenommen haben. In der nächsten Sitzung des JSKTSA werden die beiden darüber berichten. Aktuell nehmen 6 Familien an dem Projekt teil und es gibt weitere interessierte Familien.

 

Herr Stadtverordneter Emrich ist nun anwesend.