Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 369/2013.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Köhler, E. Roeschen und Waschke.

 

Der Magistrat bzw. die Verwaltung legt die Stellungnahme vor Abgabe, wie bereits unter dem TOP Anfragen mitgeteilt, dem HFA in einer Sondersitzung zum Beschluss vor. Weiter soll eine kurzfristige Sondersitzung des UBPVA stattfinden in der die Flächen besichtigt werden.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach spricht sich gegen Festsetzungen im Teilregionalplan Energie Mittelhessen aus, die den für das Gelingen der Energiewende notwendigen Ausbau der Windkraft in Mittelhessen und bei uns in Laubach gefährdet.

 

Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert die unnötig strikten Vorgaben der hessischen Landesregierung im Entwurf des Landesentwicklungsplans, die eine flexible Planung für die Regionalversammlung und die Kommunen, insbesondere auch hier in Laubach erschweren.

 

Die Vorgabe von mindestens 5,75m/s Windgeschwindigkeit nach dem TÜV-Gutachten erschwert das Erschließen von geeigneten, für die Bürgerinnen und Bürger konfliktärmeren Standorten, die bei exakter Messung auch deutlich über den vom TÜV-Gutachten gemessenen Werten liegen können.

 

Darüber hinaus lehnen wir den vollständigen Ausschluss von Natura 2000 Gebieten für Vorranggebiete Windenergie ab. Wir halten es für notwendig, anlassbezogen zu prüfen, ob bestimmte Schutzzwecke wirklich berührt werden. Dieser Aspekt ist gerade auch für das sogenannte Repowering von besonderem Belang.

 

Der Magistrat wird aufgefordert, die vorgenannten Punkte in seine Beschlussvorlage einer Stellungnahme im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Regionalplan aufzunehmen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

8

11

4

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.