Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 369/2013.
An der Diskussion beteiligen sich die Herren
Stadtverordneten Köhler, E. Roeschen und Waschke.
Der Magistrat bzw. die Verwaltung legt die
Stellungnahme vor Abgabe, wie bereits unter dem TOP Anfragen mitgeteilt, dem
HFA in einer Sondersitzung zum Beschluss vor. Weiter soll eine kurzfristige
Sondersitzung des UBPVA stattfinden in der die Flächen besichtigt werden.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
spricht sich gegen Festsetzungen im Teilregionalplan Energie Mittelhessen aus,
die den für das Gelingen der Energiewende notwendigen Ausbau der Windkraft in
Mittelhessen und bei uns in Laubach gefährdet.
Die Stadtverordnetenversammlung kritisiert die unnötig
strikten Vorgaben der hessischen Landesregierung im Entwurf des
Landesentwicklungsplans, die eine flexible Planung für die Regionalversammlung
und die Kommunen, insbesondere auch hier in Laubach erschweren.
Die Vorgabe von mindestens 5,75m/s Windgeschwindigkeit
nach dem TÜV-Gutachten erschwert das Erschließen von geeigneten, für die
Bürgerinnen und Bürger konfliktärmeren Standorten, die bei exakter Messung auch
deutlich über den vom TÜV-Gutachten gemessenen Werten liegen können.
Darüber hinaus lehnen wir den vollständigen Ausschluss
von Natura 2000 Gebieten für Vorranggebiete Windenergie ab. Wir halten es für
notwendig, anlassbezogen zu prüfen, ob bestimmte Schutzzwecke wirklich berührt
werden. Dieser Aspekt ist gerade auch für das sogenannte Repowering von
besonderem Belang.
Der Magistrat wird aufgefordert, die vorgenannten
Punkte in seine Beschlussvorlage einer Stellungnahme im Rahmen des
Anhörungsverfahrens zum Regionalplan aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
|
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
6 |
8 |
11 |
4 |
1 |
2 |
32 |
Nein-Stimmen |
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltungen |
|
|
|
|
|
|
|
Der
Antrag ist angenommen.