Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 360/2013.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Ernst-Rudolf Schmidt gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach IV dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

8

11

4

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.