Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergebene sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 289/2012.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Dr. Rinker, Semmler, Ruppel, Köhler, E. Roeschen, Kröll, Dr. Häbel und H. Roeschen, sowie Herr Bürgermeister Klug.

 

Herr Stadtverordneter Mohr stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

8

11

4

1

2

32

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.

 

Der Stadtverordnete Köhler stellt den Antrag den Antrag in den Geschäftsgang zu nehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

 

 

5

2

 

1

8

Nein-Stimmen

6

8

6

1

1

1

23

Enthaltungen

 

 

 

1

 

 

1

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Der Stadtverordnete E. Roeschen stellt folgenden Antrag: „Der Magistrat wird gebeten, die Modernisierung der Beschreibung unseres Stadtrundgangs durch Spenden zu unterstützen. Hierbei sind lokalhistorisch interessierte Mitbürger/innen, Geschäftsleute und Körperschaften in angemessener Form zu informieren und aufzurufen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

8

8

4

1

 

27

Nein-Stimmen

 

 

3

 

 

2

5

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1.   die Laubacher Tourismus und Service GmbH damit zu beauftragen, die Beschilderung der Laubacher Sehenswürdigkeiten um einen QR-Code zu ergänzen, der über Mobiltelefone eingelesen werden kann und den Nutzer auf eine Internetseite führt, die Informationen zu der entsprechenden Sehenswürdigkeit enthält:

2.   die Laubacher Tourismus und Service GmbH damit zu beauftragen, für jede mit einem QR-Code zu versehende Sehenswürdigkeit eine eigene HTML-Seite zu erstellen, die ausschließlich einen Informationstext zu der maßgeblichen Sehenswürdigkeit enthält;

3.   die Ortsbeiräte der Kernstadt und der Stadtteile zu befragen, inwieweit die nach Ziffer 1 von der Laubacher Tourismus und Service GmbH für die QR-Codebeschriftung ausgewählten Sehenswürdigkeiten um weitere Sehenswürdigkeiten zu ergänzen sind. Das Ergebnis der Befragung ist bei der QR-Codebeschriftung zu berücksichtigen.


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

6

8

7

3

1

2

27

Nein-Stimmen

 

 

2

 

 

 

2

Enthaltungen

 

 

2

1

 

 

3

Der Antrag ist unter Einbeziehung der zuvor angenommenen Änderungen angenommen.