Herr Kasteel von der Fa. Allevo, Kommunalberatung stellt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungs- und Schutzwassergebühr für die Jahre 2013-2104 vor.

Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung liegt für 1 m³ Frischwasserverbrauch bei 3,21 €.

 

Die Gebühr für Niederschlagswasser liegt gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung je m³ versiegelter Fläche bei 0, 62 €.