Sitzung: 12.12.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Herr Kasteel von der Fa. Allevo, Kommunalberatung
stellt die Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerungs- und
Schutzwassergebühr für die Jahre 2013-2104 vor.
Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der
Entwässerungssatzung liegt für 1 m³ Frischwasserverbrauch bei 3,21 €.
Die
Gebühr für Niederschlagswasser liegt gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung
je m³ versiegelter Fläche bei 0, 62 €.