Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 327/2012.


Beschluss:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgende Änderungssatzung zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012:

1.1 Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch

a)    Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2013 auf 3,21  € je m³ neu festgelegt.

 

      1.2 Die Gebühr für Niederschlagswasser wird gem. § 24 Abs. 1 der

Entwässerungssatzung je m³ versiegelter Fläche zum 01.01.2013 auf 0,62 € neu festgelegt.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Ankündigungsbeschluss zur 2. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.01.2012 gefasst:

 

2.1Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 Ziffer a) und b) wird zum 01.01.2013

zwischen 3,15 € und 3,40 € neu festgelegt.

 

                  2.2 Die Betriebsleitung wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfs-

                        Berechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen zur Beratung und

                        Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

2

3

1

 

1

9

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen