Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stv.-Drucksache Nr. 327/2012.
Beschluss:
- Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgende Änderungssatzung zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung vom
01.02.2012:
1.1 Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung
wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch
a)
Bei zentraler
Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2013 auf 3,21 € je m³ neu festgelegt.
1.2 Die Gebühr für Niederschlagswasser
wird gem. § 24 Abs. 1 der
Entwässerungssatzung
je m³ versiegelter Fläche zum 01.01.2013 auf 0,62 € neu festgelegt.
- Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Stadtverordnetenversammlung folgenden Ankündigungsbeschluss zur 2.
Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.01.2012 gefasst:
2.1Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 Ziffer a) und b) wird
zum 01.01.2013
zwischen 3,15 € und 3,40 € neu festgelegt.
2.2 Die
Betriebsleitung wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfs-
Berechnung auf der Grundlage der
Verbrauchszahlen zur Beratung und
Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
1 |
2 |
3 |
1 |
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1 |
9 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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