Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stv.-Drucksache Nr. 330.


Beschluss:

Der  Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2013.

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.    Grundsteuer

a)    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A)                                                                   500 v.H.

b)    für die Grundstücke

(Grundsteuer B)                                                                   500 v.H.

2.    für die Gewerbesteuer                                                              450 v.H.

 


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

3

1

1

5

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

2

4