Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 295/2012.

 

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Burkhard Letz, geb. am 21.10.2959, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Höhenstr. 2 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen  des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

7

11

2

1

2

31

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Der Antrag ist angenommen.