Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 224/2012.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die nachfolgenden Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen:
- Sport- und Kulturhalle:
Die Benutzungsgebühr für private Feiern
–Familienfeiern- erhöht sich
für 1/3 Halle von 118,- € auf 236,- €,
für 2/3 Halle von 235,- € auf 470,- €
für 3/3 Halle von 353,- € auf 706,- €.
- Die Gebühr für die
Benutzung der Gaststätte für Trauerfeiern wird auf 39,- €/Tag festgesetzt.
- Die Gebühr für die
Benutzung des Festplatzes in Röthges wird auf 176,- €/Tag festgesetzt;
eine Kirmesveranstaltung pro Jahr ist frei.
- Beim DGH Münster wird der
Kühlraum sowie der Vereinsraum in der Gebührenordnung ersatzlos
gestrichen.
- Beim DGH Wetterfeld wird
der Kühlraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Lauter wird die
Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Gonterskirchen
wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Röthges wird für
die Benutzung des Kühlraumes die Gebühr auf 24,00 € festgesetzt.
- Für alle
Dorfgemeinschaftshäuser wird eine Regelung aufgenommen, dass den
Seniorinnen und Senioren ein Raum im DGH einmal pro Monat kostenlos zur
Nutzung als Begegnungstreff zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
8 |
6 |
12 |
5 |
1 |
2 |
34 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.