Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 224/2012.

 

Beschluss:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die nachfolgenden Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen:

  1. Sport- und Kulturhalle:

Die Benutzungsgebühr für private Feiern –Familienfeiern- erhöht sich

für 1/3 Halle von 118,- € auf 236,- €,

für 2/3 Halle von 235,- € auf 470,- €

für 3/3 Halle von 353,- € auf 706,- €.

  1. Die Gebühr für die Benutzung der Gaststätte für Trauerfeiern wird auf 39,- €/Tag festgesetzt.
  2. Die Gebühr für die Benutzung des Festplatzes in Röthges wird auf 176,- €/Tag festgesetzt; eine Kirmesveranstaltung pro Jahr ist frei.
  3. Beim DGH Münster wird der Kühlraum sowie der Vereinsraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
  4. Beim DGH Wetterfeld wird der Kühlraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
  5. Beim DGH Lauter wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
  6. Beim DGH Gonterskirchen wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
  7. Beim DGH Röthges wird für die Benutzung des Kühlraumes die Gebühr auf 24,00 € festgesetzt.
  8. Für alle Dorfgemeinschaftshäuser wird eine Regelung aufgenommen, dass den Seniorinnen und Senioren ein Raum im DGH einmal pro Monat kostenlos zur Nutzung als Begegnungstreff zur Verfügung gestellt wird.

Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

8

6

12

5

1

2

34

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.