Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 242/2012.

 

Frau Stadtverordnete Steinbach ist wieder anwesend.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordnete Ruppel, Köhler und Herr Bürgermeister Klug.

 

Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass eine Übersicht der gekennzeichneten Flächen dem Protokoll beigefügt wird.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB für das gesamte Stadtgebiet.

 

2.     Mit diesem Teilflächennutzungsplan soll die Errichtung von Windenergieanlagen durch Konzentration auf bestimmte Flächen, bei gleichzeitigem Ausschluss der Zulässigkeit von Windenergieanlagen im übrigen Stadtgebiet, gesteuert werden.

 

3.     Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekannt zu machen und das Beteiligungsverfahren ist einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

7

12

4

1

2

33

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.