Sitzung: 12.09.2012 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 242/2012.
Frau Stadtverordnete
Steinbach ist wieder anwesend.
An der Diskussion beteiligen
sich die Herren Stadtverordnete Ruppel, Köhler und Herr Bürgermeister Klug.
Herr Bürgermeister Klug
teilt mit, dass eine Übersicht der gekennzeichneten Flächen dem Protokoll
beigefügt wird.
Beschluss:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt die Aufstellung eines
sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB mit
den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB für das gesamte Stadtgebiet.
2.
Mit diesem
Teilflächennutzungsplan soll die Errichtung von Windenergieanlagen durch
Konzentration auf bestimmte Flächen, bei gleichzeitigem Ausschluss der Zulässigkeit
von Windenergieanlagen im übrigen Stadtgebiet, gesteuert werden.
3.
Der Aufstellungsbeschluss
ist öffentlich bekannt zu machen und das Beteiligungsverfahren ist einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
7 |
7 |
12 |
4 |
1 |
2 |
33 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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Der
Antrag ist angenommen.