Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 262/2012.

 

Beschluss:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat Lauter und den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

1.  Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „An der Walkmühle“ im Stadtteil Lauter.

2.  Die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung umfasst in der Gemarkung Lauter, Flur 11 die Flurstücke Nr. 83/11, 83/13, 84, 85/1 und 171 teilweise.

3.  Mit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes soll der Bereich des Altbebauungsplanes neu strukturiert werden, um die bisher unbebauten Wohnbaugrundstücke dem Immobilienmarkt zugänglich zu machen. Das grundsätzliche Plankonzept des Bebauungsplanes, die Flächenaufteilung in Misch- und Allgemeines Wohngebiet, wird durch diese Änderungen nicht tangiert. Die textlichen Festsetzungen werden redaktionell überarbeitet und an die aktuellen gesetzlichen Grundlagen angepasst.

4.  Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB).

5.  Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

6.  Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB abgesehen werden.

7.  Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind einzuleiten.

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

7

7

12

4

1

2

33

Nein-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Antrag ist angenommen.