Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache Nr. 224/2012.
Herr Bürgermeister Klug teilt mit, dass der Ortsbeirat
des Stadtteils Lauter der Änderung nicht zugestimmt hat.
Die Regelung bzgl. der Vermietung des kleinen Saales
soll weiterhin Bestandteil der Satzung bleiben.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt die nachfolgenden Änderungen in der Benutzungs- und Gebührenordnung
für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen:
- Sport- und Kulturhalle:
Die Benutzungsgebühr für private Feiern
–Familienfeiern- erhöht sich
für 1/3 Halle von 118,- € auf 236,- €,
für 2/3 Halle von 235,- € auf 470,- €
für 3/3 Halle von 353,- € auf 706,- €.
- Die Gebühr für die Benutzung
der Gaststätte für Trauerfeiern wird auf 39,- €/Tag festgesetzt.
- Die Gebühr für die
Benutzung des Festplatzes in Röthges wird auf 176,- €/Tag festgesetzt;
eine Kirmesveranstaltung pro Jahr ist frei.
- Beim DGH Münster wird der
Kühlraum sowie der Vereinsraum in der Gebührenordnung ersatzlos
gestrichen.
- Beim DGH Wetterfeld wird
der Kühlraum in der Gebührenordnung ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Gonterskirchen
wird die Vermietung des kleinen Saales ersatzlos gestrichen.
- Beim DGH Röthges wird für die
Benutzung des Kühlraumes die Gebühr auf 24,00 € festgesetzt.
- Für alle
Dorfgemeinschaftshäuser wird eine Regelung aufgenommen, dass den
Seniorinnen und Senioren ein Raum im DGH einmal pro Monat kostenlos zur
Nutzung als Begegnungstreff zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
Ja-Stimmen |
2 |
1 |
2 |
1 |
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6 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
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