Betreff
Ortsgerichtswesen hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen für das Ortsgericht Laubach III
Vorlage
615/2010
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Nach der Niederlegung von Herrn Dieter Diering für sein Amt als Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers, hat uns der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass umgehend zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen ist.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat in seiner Sitzung am 18.07.2010 Herrn Klaus Semmler als Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Herrn Klaus Semmler gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Klaus Semmler gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.