Begründung:
Nach der Niederlegung von Herrn Dieter Diering für
sein Amt als Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers,
hat uns der Präsident des Amtsgerichtes Gießen mitgeteilt, dass umgehend zur
Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen
ist.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Altenhain hat in seiner
Sitzung am 18.07.2010 Herrn Klaus Semmler als Ortsgerichtsschöffe und 2.
Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig vorgeschlagen. Die Abstimmung
erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf
oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder
aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Herrn Klaus Semmler gemäß § 8 OGG werden von ihm erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Klaus Semmler gemäß
§ 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und
2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach III dem
Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.
