Begründung:
Auf Antrag der SPD und CDU hat die
Stadtverordnetenversammlung mit Datum vom 10.11.2009 die Schaffung von Rasengräbern
auf den Friedhöfen der Großgemeinde Laubach beschlossen.
Ebenso wurde durch Antrag der FDP die Ruhefrist der
Kindergräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 25 Jahre auf 30 Jahre
beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesem Antrag in ihrer Sitzung
am 15.12.2009 zugestimmt.
Die vorgenannten Beschlüsse erfordern eine
Satzungsänderung der Friedhofsordnung vom 03. Mai 1984.
In dem Entwurf der 3. Änderungssatzung wurden die
vorgenannten Anträge entsprechend eingearbeitet.
Gleichzeitig werden Änderungen bedingt durch die EU –
Dienstleistungsrichtlinien mit der 3. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung
entsprechend berücksichtigt. In der Synopse sind die Änderungen
gegenübergestellt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3.
Änderungssatzung zur Friedhofsordnung vom 3. Mai 1984 in der vorliegenden
Entwurfsfassung.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlagen:
Entwurf der 1. Änderungssatzung
Synopse
Antrag der SPD/CDU – Fraktionen zu Rasengräbern
Antrag der FDP – Fraktion zu Kindergräbern
