Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung der Friedhofsordnung der Stadt Laubach
Vorlage
561/2010
Aktenzeichen
752.042
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung:

Auf Antrag der SPD und CDU hat die Stadtverordnetenversammlung mit Datum vom 10.11.2009 die Schaffung von Rasengräbern auf den Friedhöfen der Großgemeinde Laubach beschlossen.

Ebenso wurde durch Antrag der FDP die Ruhefrist der Kindergräber bis zum vollendeten 5. Lebensjahr von 25 Jahre auf 30 Jahre beantragt. Die Stadtverordnetenversammlung hat diesem Antrag in ihrer Sitzung am 15.12.2009 zugestimmt.

Die vorgenannten Beschlüsse erfordern eine Satzungsänderung der Friedhofsordnung vom 03. Mai 1984.

In dem Entwurf der 3. Änderungssatzung wurden die vorgenannten Anträge entsprechend eingearbeitet.

Gleichzeitig werden Änderungen bedingt durch die EU – Dienstleistungsrichtlinien mit der 3. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung entsprechend berücksichtigt. In der Synopse sind die Änderungen gegenübergestellt.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderungssatzung zur Friedhofsordnung vom 3. Mai 1984 in der vorliegenden Entwurfsfassung.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlagen:

Entwurf der 1. Änderungssatzung

Synopse

Antrag der SPD/CDU – Fraktionen zu Rasengräbern

Antrag der FDP – Fraktion zu Kindergräbern