Begründung:
Der Kreistag des
Landkreises Gießen hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 die Initiierung
des interkommunalen Projekts „Fördermittellotse für Kommunalverwaltungen des
Landkreises Gießen“ beschlossen. Dem interkommunalen Projekt haben sich 16
kreisangehörige Kommunen angeschlossen. Die Projektlaufzeit war zunächst auf
fünf Jahre angelegt.
Innerhalb der
Kreisverwaltung wurde vereinbarungsgemäß die Stelle eines Fördermittelmanagers
eingerichtet und damit seit Juni 2023 ein Unterstützungsangebot für die
beteiligten Kommunen in der komplexen Fördermittellandschaft geschaffen.
Im Rahmen der
Aufbauphase des Projekts wurden in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten
Kommunen fünf wesentliche Bausteine der konkreten Unterstützung durch das
interkommunale Fördermittelmanagement erarbeitet und umgesetzt:
1. Aufbau und Etablierung eines zentrales
Wissensmanagements in Form der digitalen Kollaborationsplattform „KiWi“
(Kommunales Informations- und Wissensmanagement), das seit August 2024
eingesetzt wird.
2. Regelmäßige Bereitstellung von
Arbeitshilfen und aktuellen Informationen zu neuen Förderprogrammen: Hier
insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen von Förderprogrammen und der regelmäßig
erscheinende Fördermittel-Kompass mit Hinweisen zu neuen Förderprogrammen.
3. Aufbau und Etablierung eines
Fördermittel-Forums und themenspezifischer Netzwerke der kommunalen Akteure auf
Fachebene.
4. Kompetenzaufbau durch Austausch:
Etablierung von Fokusgruppen zu wichtigen Themen: „Bauen &
Stadtentwicklung“, „Klimaschutz & Umwelt“, „Digitalisierung & Daten“.
5. Individuelle Beratung und Begleitung
der Kommunen bei konkreten Fördermittelanträgen einschließlich der Sichtung der
aktuellen Fördermittelkulisse und Bereitstellung eines Fördermittelscreenings
sowie der Abstimmung mit Fördermittelgebern im Vorfeld von Fördermittelanträgen
Damit ist es in den
vergangenen rund zweieinhalb Jahren gelungen, im Rahmen des interkommunalen
Projektes Strukturen für konkrete Unterstützungsangebote, für ein gemeinsames
Wissensmanagement sowie für die interkommunale Vernetzung bei der
Fördermittelakquise und der Abwicklung von Förderprogrammen aufzubauen.
Den Schwerpunkt der
Arbeit der Fördermittelmanagerin bildete die individuelle Beratung der Kommunen
bei konkreten Fragestellungen rund um die Akquise von Fördermitteln sowie in
Bezug auf die Abwicklung von Förderprogrammen. In diesem Zusammenhang wurde in
der Projektpraxis deutlich, dass die bereitgestellte Personalressource von 1,0
VZÄ für das interkommunale Fördermittelmanagement in Anbetracht der Vielzahl
der Anfragen und des hohen Beratungsbedarfs der beteiligten Kommunen nicht
ausreicht, um die Anliegen der Kommunen in der notwendigen Tiefe und innerhalb
kurzer Zeit zu bearbeiten. Insbesondere die Suche nach passenden
Förderprogrammen für Projektideen aus den beteiligten Kommunen gestaltete sich
angesichts des sprichwörtlichen „Fördermittel-Dschungels“ mit über 2.500
Förderprogrammen, darunter rund 900 kommunalrelevante Förderprogramme, sehr
zeitaufwändig und hat einen Großteil der zeitlichen Ressourcen der
Fördermittelmanagerin gebunden.
Neben der Recherche
nach passenden Förderprogrammen und der Vorprüfung der Erfüllung der
Förderkriterien zählte auch die Klärung von Einzelfall-Fragen an der
Schnittstelle zwischen Kommune und Fördermittelgeber zu den Aufgaben der
Fördermittelmanagerin, die sich ebenfalls sehr zeitintensiv gestaltete. Hinzu
kamen die Etablierung von Austausch- und Vernetzungsformaten, der Aufbau des
Online-Wissensmanagements sowie die regelmäßige Information zu aktuellen Förderprogrammen.
Die Projektpraxis hat
gezeigt, dass die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe der beteiligten Kommunen
sehr individuell und die Strukturen in den Kommunalverwaltungen im Zusammenhang
mit der Abwicklung von Förderprogrammen sehr heterogen sind.
Der mit der Betreuung
der 16 teilnehmenden Kommunen verbundene Zeitaufwand stellte sich wesentlich
höher dar, als ursprünglich bei der Initiierung des Projektes von allen
Projektbeteiligten angenommen. In der zwischen den Projektbeteiligten geschlossenen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde für diesen Fall vorgesehen, dass eine
personelle Erweiterung des interkommunalen Fördermittelmanagements durch
Mehrheitsbeschluss der Projektpartner möglich ist. Aufgrund der vielfältigen,
umfangreichen und sehr individuellen Unterstützungsbedarfe der
projektbeteiligten Kommunen wäre nach den Erfahrungen aus der Projektpraxis
eine Erweiterung des Personalschlüssels notwendig, um eine sachgerechte
Fortführung des Projektes gewährleisten zu können.
Angesichts der äußerst
angespannten Situation in Bezug auf die Haushalte der beteiligten Kommunen und
des Landkreises erscheint eine personelle Erweiterung des interkommunalen
Fördermittelmanagements aktuell und auch perspektivisch nicht möglich. Nach Abwägung
der zuvor dargestellten Rahmenbedingungen erscheint jedoch auch eine
Fortführung des Projektes unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht als
zielführend. Hinzu kommt, dass die bisherige Stelleninhaberin der Funktion der
Fördermittelmanagerin sich erfolgreich auf eine andere Stelle innerhalb der
Kreisverwaltung beworben hat. Damit stellt sich die Frage nach der künftigen
Ausrichtung des Projektes insbesondere im Hinblick auf eine mögliche
Nachbesetzung der Stelle. Vor diesem Hintergrund wurden die Bürgermeister der
beteiligten Kommunen um eine Einschätzung gebeten, ob das interkommunale
Projekt in der bisherigen Konstellation fortgesetzt werden oder eine vorzeitige
Einstellung des Projekts erfolgen soll.
Nach Rückmeldung der
beteiligten Kommunen soll einvernehmlich eine vorzeitige Einstellung des
Projekts erfolgen, wofür ein Beschluss des Kreistages und aller kommunalen
Vertretungskörperschaften der beteiligten Kommunen erforderlich ist.
Für den Fall der
vorzeitigen Beendigung eines geförderten interkommunalen Projektes ist mit
einer anteiligen Rückzahlung der Fördermittel zu rechnen. Nach den vorab über
den Landkreis Gießen eingeholten Auskünften des Hessischen Ministeriums des
Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist damit zu rechnen, dass die Fördermittel
für die nicht in Anspruch genommene Projektlaufzeit bei einer vorzeitigen
Projektbeendigung zum 31.12.2025 anteilig zurückzuzahlen sind. Da weder der den
Kommunen zustehende Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 75.000 Euro noch
der Anteil des Landkreises in Höhe von 75.000 Euro bisher vollständig
verausgabt, sondern lediglich anteilig mit den Personalkosten verrechnet wurde,
müssen zur Leistung der Rückzahlung an das Land Hessen weder durch den
Landkreis Gießen noch durch die beteiligten Kommunen zusätzliche Mittel
bereitgestellt werden.
Trotz der vorzeitigen
Einstellung des Projektes bleiben einige der im Rahmen der interkommunalen
Zusammenarbeit aufgebauten Strukturen und Vernetzungsformate erhalten.
Insbesondere die digitale Wissensmanagement-Plattform „KiWi“ soll
weiterbetrieben werden. Darüber hinaus ist ebenfalls geplant, das Format des
Fördermittel-Forums sowie die themenspezifischen Netzwerke weiterzuführen.
Die im Rahmen der
interkommunalen Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen machen deutlich, dass
dringend eine Vereinfachung der komplexen Fördermittellandschaft erforderlich
ist. Die Akquise von Fördermitteln sowie die Abwicklung der Förderprogramme
gestaltet sich aufgrund der Vielzahl der Programme unterschiedlicher
Fördermittelgeber, der sehr unterschiedlichen und ausführlichen Förderkriterien
sowie der umfangreichen Nachweispflichten für Landkreise und Kommunen als sehr
arbeitsintensiv und bürokratisch. Hinzu kommt eine teilweise fehlende
Planungssicherheit, da Förderprogramme zum Teil innerhalb kurzer Zeit
eingestellt, Förderkriterien verändert, Programmlaufzeiten zur Umsetzung von
Projekten zu kurz oder kurzfristig Mittelkontingente ausgeschöpft sind. Neben
der Vereinfachung und Vereinheitlichung der rund 900 für Kommunen relevanten
Förderprogramme muss zudem die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit durch
eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung statt einer unüberschaubaren Vielzahl
projektbezogener Förderungen im Mittelpunkt stehen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt
über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, das interkommunale
Projekt „Fördermittellotse für Kommunalverwaltungen des Landkreises Gießen“ zum
31. Dezember 2025 vorzeitig zu beenden.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Aufgrund der
vorzeitigen Beendigung des interkommunalen Projektes müssen die mit Bescheid
vom 30. November 2023 gewährten Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro
voraussichtlich anteilig zurückgezahlt werden.
Da weder der den
Kommunen zustehende Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 75.000 Euro noch
der Anteil des Landkreises in Höhe von 75.000 Euro bisher vollständig
verausgabt, sondern lediglich anteilig mit den Personalkosten verrechnet wurde,
müssen zur Leistung der Rückzahlung an das Land Hessen weder durch den
Landkreis Gießen noch durch die beteiligten Kommunen zusätzliche Mittel
bereitgestellt werden.
Die zu erwartende
anteilige Rückzahlung kann vollständig aus den vorhandenen Mitteln der mit den
Fördermitteln gebildeten Rückstellung beglichen werden.
