Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit Fördermittelmanagement - Beendigung des Projektes zum 31.12.2025
Vorlage
547/2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Kreistag des Landkreises Gießen hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2022 die Initiierung des interkommunalen Projekts „Fördermittellotse für Kommunalverwaltungen des Landkreises Gießen“ beschlossen. Dem interkommunalen Projekt haben sich 16 kreisangehörige Kommunen angeschlossen. Die Projektlaufzeit war zunächst auf fünf Jahre angelegt.

Innerhalb der Kreisverwaltung wurde vereinbarungsgemäß die Stelle eines Fördermittelmanagers eingerichtet und damit seit Juni 2023 ein Unterstützungsangebot für die beteiligten Kommunen in der komplexen Fördermittellandschaft geschaffen.

Im Rahmen der Aufbauphase des Projekts wurden in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Kommunen fünf wesentliche Bausteine der konkreten Unterstützung durch das interkommunale Fördermittelmanagement erarbeitet und umgesetzt:

1.         Aufbau und Etablierung eines zentrales Wissensmanagements in Form der digitalen Kollaborationsplattform „KiWi“ (Kommunales Informations- und Wissensmanagement), das seit August 2024 eingesetzt wird.

2.         Regelmäßige Bereitstellung von Arbeitshilfen und aktuellen Informationen zu neuen Förderprogrammen: Hier insbesondere Kosten-Nutzen-Analysen von Förderprogrammen und der regelmäßig erscheinende Fördermittel-Kompass mit Hinweisen zu neuen Förderprogrammen.

3.         Aufbau und Etablierung eines Fördermittel-Forums und themenspezifischer Netzwerke der kommunalen Akteure auf Fachebene.

4.         Kompetenzaufbau durch Austausch: Etablierung von Fokusgruppen zu wichtigen Themen: „Bauen & Stadtentwicklung“, „Klimaschutz & Umwelt“, „Digitalisierung & Daten“.

5.         Individuelle Beratung und Begleitung der Kommunen bei konkreten Fördermittelanträgen einschließlich der Sichtung der aktuellen Fördermittelkulisse und Bereitstellung eines Fördermittelscreenings sowie der Abstimmung mit Fördermittelgebern im Vorfeld von Fördermittelanträgen

Damit ist es in den vergangenen rund zweieinhalb Jahren gelungen, im Rahmen des interkommunalen Projektes Strukturen für konkrete Unterstützungsangebote, für ein gemeinsames Wissensmanagement sowie für die interkommunale Vernetzung bei der Fördermittelakquise und der Abwicklung von Förderprogrammen aufzubauen.

Den Schwerpunkt der Arbeit der Fördermittelmanagerin bildete die individuelle Beratung der Kommunen bei konkreten Fragestellungen rund um die Akquise von Fördermitteln sowie in Bezug auf die Abwicklung von Förderprogrammen. In diesem Zusammenhang wurde in der Projektpraxis deutlich, dass die bereitgestellte Personalressource von 1,0 VZÄ für das interkommunale Fördermittelmanagement in Anbetracht der Vielzahl der Anfragen und des hohen Beratungsbedarfs der beteiligten Kommunen nicht ausreicht, um die Anliegen der Kommunen in der notwendigen Tiefe und innerhalb kurzer Zeit zu bearbeiten. Insbesondere die Suche nach passenden Förderprogrammen für Projektideen aus den beteiligten Kommunen gestaltete sich angesichts des sprichwörtlichen „Fördermittel-Dschungels“ mit über 2.500 Förderprogrammen, darunter rund 900 kommunalrelevante Förderprogramme, sehr zeitaufwändig und hat einen Großteil der zeitlichen Ressourcen der Fördermittelmanagerin gebunden.

Neben der Recherche nach passenden Förderprogrammen und der Vorprüfung der Erfüllung der Förderkriterien zählte auch die Klärung von Einzelfall-Fragen an der Schnittstelle zwischen Kommune und Fördermittelgeber zu den Aufgaben der Fördermittelmanagerin, die sich ebenfalls sehr zeitintensiv gestaltete. Hinzu kamen die Etablierung von Austausch- und Vernetzungsformaten, der Aufbau des Online-Wissensmanagements sowie die regelmäßige Information zu aktuellen Förderprogrammen.

Die Projektpraxis hat gezeigt, dass die Beratungs- und Unterstützungsbedarfe der beteiligten Kommunen sehr individuell und die Strukturen in den Kommunalverwaltungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Förderprogrammen sehr heterogen sind.

Der mit der Betreuung der 16 teilnehmenden Kommunen verbundene Zeitaufwand stellte sich wesentlich höher dar, als ursprünglich bei der Initiierung des Projektes von allen Projektbeteiligten angenommen. In der zwischen den Projektbeteiligten geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde für diesen Fall vorgesehen, dass eine personelle Erweiterung des interkommunalen Fördermittelmanagements durch Mehrheitsbeschluss der Projektpartner möglich ist. Aufgrund der vielfältigen, umfangreichen und sehr individuellen Unterstützungsbedarfe der projektbeteiligten Kommunen wäre nach den Erfahrungen aus der Projektpraxis eine Erweiterung des Personalschlüssels notwendig, um eine sachgerechte Fortführung des Projektes gewährleisten zu können.

Angesichts der äußerst angespannten Situation in Bezug auf die Haushalte der beteiligten Kommunen und des Landkreises erscheint eine personelle Erweiterung des interkommunalen Fördermittelmanagements aktuell und auch perspektivisch nicht möglich. Nach Abwägung der zuvor dargestellten Rahmenbedingungen erscheint jedoch auch eine Fortführung des Projektes unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht als zielführend. Hinzu kommt, dass die bisherige Stelleninhaberin der Funktion der Fördermittelmanagerin sich erfolgreich auf eine andere Stelle innerhalb der Kreisverwaltung beworben hat. Damit stellt sich die Frage nach der künftigen Ausrichtung des Projektes insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Nachbesetzung der Stelle. Vor diesem Hintergrund wurden die Bürgermeister der beteiligten Kommunen um eine Einschätzung gebeten, ob das interkommunale Projekt in der bisherigen Konstellation fortgesetzt werden oder eine vorzeitige Einstellung des Projekts erfolgen soll.

Nach Rückmeldung der beteiligten Kommunen soll einvernehmlich eine vorzeitige Einstellung des Projekts erfolgen, wofür ein Beschluss des Kreistages und aller kommunalen Vertretungskörperschaften der beteiligten Kommunen erforderlich ist.

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung eines geförderten interkommunalen Projektes ist mit einer anteiligen Rückzahlung der Fördermittel zu rechnen. Nach den vorab über den Landkreis Gießen eingeholten Auskünften des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist damit zu rechnen, dass die Fördermittel für die nicht in Anspruch genommene Projektlaufzeit bei einer vorzeitigen Projektbeendigung zum 31.12.2025 anteilig zurückzuzahlen sind. Da weder der den Kommunen zustehende Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 75.000 Euro noch der Anteil des Landkreises in Höhe von 75.000 Euro bisher vollständig verausgabt, sondern lediglich anteilig mit den Personalkosten verrechnet wurde, müssen zur Leistung der Rückzahlung an das Land Hessen weder durch den Landkreis Gießen noch durch die beteiligten Kommunen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Trotz der vorzeitigen Einstellung des Projektes bleiben einige der im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit aufgebauten Strukturen und Vernetzungsformate erhalten. Insbesondere die digitale Wissensmanagement-Plattform „KiWi“ soll weiterbetrieben werden. Darüber hinaus ist ebenfalls geplant, das Format des Fördermittel-Forums sowie die themenspezifischen Netzwerke weiterzuführen.

Die im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen machen deutlich, dass dringend eine Vereinfachung der komplexen Fördermittellandschaft erforderlich ist. Die Akquise von Fördermitteln sowie die Abwicklung der Förderprogramme gestaltet sich aufgrund der Vielzahl der Programme unterschiedlicher Fördermittelgeber, der sehr unterschiedlichen und ausführlichen Förderkriterien sowie der umfangreichen Nachweispflichten für Landkreise und Kommunen als sehr arbeitsintensiv und bürokratisch. Hinzu kommt eine teilweise fehlende Planungssicherheit, da Förderprogramme zum Teil innerhalb kurzer Zeit eingestellt, Förderkriterien verändert, Programmlaufzeiten zur Umsetzung von Projekten zu kurz oder kurzfristig Mittelkontingente ausgeschöpft sind. Neben der Vereinfachung und Vereinheitlichung der rund 900 für Kommunen relevanten Förderprogramme muss zudem die Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit durch eine dauerhaft auskömmliche Finanzierung statt einer unüberschaubaren Vielzahl projektbezogener Förderungen im Mittelpunkt stehen.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, das interkommunale Projekt „Fördermittellotse für Kommunalverwaltungen des Landkreises Gießen“ zum 31. Dezember 2025 vorzeitig zu beenden.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des interkommunalen Projektes müssen die mit Bescheid vom 30. November 2023 gewährten Fördermittel in Höhe von 150.000 Euro voraussichtlich anteilig zurückgezahlt werden.

Da weder der den Kommunen zustehende Anteil an den Fördermitteln in Höhe von 75.000 Euro noch der Anteil des Landkreises in Höhe von 75.000 Euro bisher vollständig verausgabt, sondern lediglich anteilig mit den Personalkosten verrechnet wurde, müssen zur Leistung der Rückzahlung an das Land Hessen weder durch den Landkreis Gießen noch durch die beteiligten Kommunen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.

Die zu erwartende anteilige Rückzahlung kann vollständig aus den vorhandenen Mitteln der mit den Fördermitteln gebildeten Rückstellung beglichen werden.