Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.08.2025
Vorlage
528/2025
Aktenzeichen
Haushaltsvollzugsbericht 01-2025
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

Den städtischen Gremien werden folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. August 2025,

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. August 2025 für die jeweiligen Produktbereiche

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2025 bis 31. August 2025.

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Anmerkungen:

Sollten vorab Fragen aufkommen, bitten wir Sie diese schriftlich an die Finanzabteilung zu geben, damit wir diese beantworten können und vor den Gremiensitzungen allen Mitgliedern aushändigen können. Diese Vorgehensweise hat sich letztes Jahr bewährt.

 


Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.08.2025 wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

keine


Anlagen:

Haushaltsvollzugsbericht 01-2025