Betreff
Dorfentwicklung Laubach
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des Projektes "Sanierung des ehemaligen Spritzenhauses im Stadtteil Münster" im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen
Vorlage
321/2023
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Durch den Ortsbeirat Münster wurde wiederholt die Sanierung des ehemaligen Spritzenhauses, was aktuell als Buswartehäuschen genutzt wird, bei der Verwaltung angemeldet, da die Bausubstanz des Fachwerkgebäudes sehr marode ist. Das ehemalige Spritzenhaus ist in der Denkmalschutzliste als Kulturdenkmal aufgeführt.

Die Steuerungsgruppe hat in ihrer Sitzung vom 31.10.2023 über die Abwicklung der Baumaßnahme im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms beraten und bei der Förderstelle angefragt, ob diese Maßnahme noch auf den Finanzierungsplan aufgenommen werden könnte. Die Steuerungsgruppe wird in ihrer Sitzung am 28.11.2023 eine Empfehlung zur Umsetzung des Projektes und der Bereitstellung der Haushaltsmittel an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach nachreichen.

Von Seiten der Verwaltung können die organisatorischen Abläufe für eine fristgerechte Beantragung bis zum 31.12.2023 umgesetzt werden. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde durch die Denkmalschutzbehörde bereits in Aussicht gestellt.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt zum Abschluss des Dorfentwicklungsprogramms zum 31.12.2023 der Aufnahme des Projektes „Sanierung des ehemaligen Spritzenhauses im Stadtteil Münster“ auf den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan für die kommunalen Vorhaben der Stadt Laubach, Handlungsfeld 1 –Städtebauliche Entwicklung- auf und stimmt in diesem Zusammenhang gleichzeitig der Umsetzung der Maßnahme und Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Haushalt 2024 zu.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

Die Mittel für die Sanierung des Kulturdenkmals sind im Haushalt 2024 unter dem Produkt 01.111.07 / 6161 0000 in Höhe von 30.000,00 € veranschlagt worden.

Für diese Maßnahme wird ein Förderantrag über das Dorfentwicklungsprogramm bis zum 31.12.2023 gestellt. Die Förderquote für kommunale Maßnahmen wurde auf 80% auf die förderfähigen Kosten (Netto) festgelegt.

Um Zustimmung wird gebeten.