hier: Beratung und Beschlussfassung über die Umsetzung des Projektes "Sanierung des ehemaligen Spritzenhauses im Stadtteil Münster" im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms des Landes Hessen
Begründung:
Durch den Ortsbeirat
Münster wurde wiederholt die Sanierung des ehemaligen Spritzenhauses, was
aktuell als Buswartehäuschen genutzt wird, bei der Verwaltung angemeldet, da
die Bausubstanz des Fachwerkgebäudes sehr marode ist. Das ehemalige
Spritzenhaus ist in der Denkmalschutzliste als Kulturdenkmal aufgeführt.
Die Steuerungsgruppe
hat in ihrer Sitzung vom 31.10.2023 über die Abwicklung der Baumaßnahme im
Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms beraten und bei der Förderstelle
angefragt, ob diese Maßnahme noch auf den Finanzierungsplan aufgenommen werden
könnte. Die Steuerungsgruppe wird in ihrer Sitzung am 28.11.2023 eine
Empfehlung zur Umsetzung des Projektes und der Bereitstellung der
Haushaltsmittel an die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach nachreichen.
Von Seiten der
Verwaltung können die organisatorischen Abläufe für eine fristgerechte
Beantragung bis zum 31.12.2023 umgesetzt werden. Die denkmalschutzrechtliche
Genehmigung wurde durch die Denkmalschutzbehörde bereits in Aussicht gestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der
Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt zum Abschluss des
Dorfentwicklungsprogramms zum 31.12.2023 der Aufnahme des Projektes „Sanierung
des ehemaligen Spritzenhauses im Stadtteil Münster“ auf den Zeit-, Kosten- und
Finanzierungsplan für die kommunalen Vorhaben der Stadt Laubach, Handlungsfeld
1 –Städtebauliche Entwicklung- auf und stimmt in diesem Zusammenhang
gleichzeitig der Umsetzung der Maßnahme und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
in Haushalt 2024 zu.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die Mittel für die
Sanierung des Kulturdenkmals sind im Haushalt 2024 unter dem Produkt 01.111.07
/ 6161 0000 in Höhe von 30.000,00 € veranschlagt worden.
Für diese Maßnahme
wird ein Förderantrag über das Dorfentwicklungsprogramm bis zum 31.12.2023
gestellt. Die Förderquote für kommunale Maßnahmen wurde auf 80% auf die
förderfähigen Kosten (Netto) festgelegt.
Um Zustimmung wird
gebeten.
