Begründung:
Nach
§ 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2021 wird nunmehr mit
diesem Beschluss förmlich aufgestellt.
Nach
§ 128 HGO ist die Jahresrechnung 2021 nunmehr von der Revision des Landkreises
Gießen zu prüfen.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich
über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu
unterrichten.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss
der Stadt Laubach für das Jahr 2021 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung
(HGO) aufgestellt.
Die
Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2021 schließt mit einer Bilanzsumme in
Höhe von 64.775.883,97 €.
Die
Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresverlust in Höhe von insgesamt
-255.170,74 € aus, der sich wie folgt auf das ordentliche
und außerordentliche Ergebnis aufteilt:
à ordentliches Ergebnis: -520.911,39 €
à außerordentliches Ergebnis: 265.740,65 €
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum
Stichtag 31.12.2021 auf insgesamt 8.269.597,50 €. In diesem
Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite
mehr enthalten.
Der aufgestellte
Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2021 ist nach den
Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.
Anlagen:
- Schlussbericht
Jahresabschluss 2021