Betreff
Schiedsamtsbezirk Laubach
hier: Wiederwahl des Schiedsmannes
Vorlage
238/2023
Aktenzeichen
084.91
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Amtszeit des Schiedsmannes ist nach Mitteilung des Amtsgerichtes Gießen vom 20. Januar 2023 am 22. November 2022 abgelaufen, sodass eine Neuwahl (Wiederwahl) durch die Stadtverordnetenversammlung unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG), sowie der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.

Die Bestätigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen liegt vor.

Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.

Herr Ralf Ide nimmt das Amt des Schiedsmannes seit 10 Jahren wahr und verfügt aufgrund der von ihm in der Vergangenheit durchgeführten Verfahren über die notwendigen Erfahrungen für dieses Amt, sodass seine Wiederwahl empfohlen wird.

Herr Ralf Ide ist im Falle seiner Wahl mit der Berufung zum Schiedsmann einverstanden.

Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, Herrn Ralf Ide, geb. am 22.10.1960 in Gießen, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Wetterfeld, Cervinusstraße 43, für weitere 5 Jahre zum Schiedsmann der Stadt Laubach zu wählen.