hier: Wiederwahl des Schiedsmannes
Begründung:
Die Amtszeit des Schiedsmannes ist nach Mitteilung des
Amtsgerichtes Gießen vom 20. Januar 2023 am 22. November 2022 abgelaufen,
sodass eine Neuwahl (Wiederwahl) durch die Stadtverordnetenversammlung unter
Bezugnahme auf die Bestimmungen des Hess. Schiedsamtsgesetzes (HschAG), sowie
der dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften erforderlich wird.
Die Bestätigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
–frauen liegt vor.
Nach § 4 HschAG bedarf es zur Wahl der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Die Wahl
erfolgt für eine Amtszeit von 5 Jahren.
Herr Ralf Ide nimmt das Amt des Schiedsmannes seit 10
Jahren wahr und verfügt aufgrund der von ihm in der Vergangenheit
durchgeführten Verfahren über die notwendigen Erfahrungen für dieses Amt,
sodass seine Wiederwahl empfohlen wird.
Herr Ralf Ide ist im Falle seiner Wahl mit der
Berufung zum Schiedsmann einverstanden.
Es wird gebeten, wie beantragt, zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt, Herrn Ralf Ide, geb. am 22.10.1960 in Gießen, wohnhaft in
35321 Laubach, Stadtteil Wetterfeld, Cervinusstraße 43, für weitere 5 Jahre zum
Schiedsmann der Stadt Laubach zu wählen.