Begründung:
Von den insgesamt
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 in
Höhe von 29.396,37 € wurden 8.543,49 € durch den Bürgermeister und 20.852,88 €
durch den Magistrat genehmigt.
Gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO
ist die Stadtverordnetenversammlung über die in Zuständigkeit des Magistrates
bzw. des Bürgermeisters genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu
informieren. Hierüber ist der Revision im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 ein
Nachweis zu erbringen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Laubach gibt der
Stadtverordnetenversammlung gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 29.396,37 € zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Alle im Haushaltsjahr 2021
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind durch Einsparung an
anderer Stelle bzw. durch Mehreinnahmen gedeckt.
Anlagen:
Zusammenstellung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben 2021
