Betreff
Dorfentwicklungsprogramm der Stadt Laubach
hier: Projekt Marktplatz
Vorlage
077/2021
Aktenzeichen
623.42
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Auf der Grundlage des in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2018 gefassten Grundsatzbeschlusses wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2019 einstimmig der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des IKEK-Startprojektes „Marktplatz Laubach – attraktiv für alle“ mit den Zielen

 

-       Autofreier Marktplatz mit offener Gestaltung des Platzes (Attraktivitätssteigerung, Belebung und Gewinnung Aufenthaltsqualität)

-       Erhalt der Linde

-       Barrierefreie Gestaltung von Teilbereiches des Marktplatzes

-       Entfernung sämtlicher anderer Bäume und Beete und Wiederherstellung der historischen Sichtachse Engelsbrunnen-Schloss

-       Durchfahrtmöglichkeit zum Storchshof und zur Grünemannsgasse nur für Anlieger/Anlieferverkehr

-       Attraktivere Gestaltung des Areals um den Engelsbrunnen

-       Neugestaltung des Areals um den funktionslosen Pumpbrunnen

 

erneut beschlossen.

 

Auf Grund dieser beschlossenen Zielsetzung wurde der Entwurfsplan zur Neugestaltung des Markplatzes erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom 05.11.2021 durch das Büro PlusConcept, Herrn Schnarr, vorstellt (Anlage 1).

 

Daraufhin wurde die Umgestaltung des Marktplatzes vom Grundsatz her und die Gültigkeit des Beschlusses vom 13.09.2018 sowie einer erneuten Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung über das „Wie“ der Umgestaltung, nach einer angemessenen Bürgerbeteiligung, einstimmig beschlossen.

 

In der Bürgerversammlung vom 01.07.2021 und der Anliegerversammlung vom 20.07.2021 erhielt dieser Planentwurf keine Zustimmung.

 

Auf Grund dessen sah sich die Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 22.07.2021 nicht in der Lage eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben.  Daher wurde an diesem Abend eine neue Arbeitsgruppe gegründet, um einen Kompromiss mit den direkten Anliegern auf der Basis der Grundplanung zu erzielen.

 

Am 08.09.2021 wurde der Alternativentwurf in einer erneuten Sitzung mit den Anliegern und den Gewerbetreibenden vorgestellt. Diese Entwurfsplanung fand von den Anwesenden positive Annahme.

 

Des Weiteren gab es mit dem Schwerbehindertenbeauftragten des Landkreises Gießen am 27.09.2021 eine Begehung des Marktplatzbereiches bezüglich der geplanten barrierearmen Wegeführung gemäß der Alternativplanung. Als Fazit wurde festgehalten, dass die aktuelle Ausbauvariante keine umfassende Aufwertung darstellt, lediglich bringt sie eine Hilfestellung. Jedoch kann eine Kommune den Anforderungen für eine gleichwertige Betrachtung der Geh-, Rollstuhl- und Sehbehinderten zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer gerecht werden (Zukunftsplanung).

 

In der Sitzung der Steuerungsgruppe am 28.09.2021 wurde der Alternativentwurf durch die Arbeitsgruppe vorgestellt und diskutiert (Anlage 2 und 3). Für diese Ausführungsvariante werden Baukosten in Höhe von rund 250.000,00 € genannt. Die Kostenschätzung, Honorarkosten auf der Basis einer neuen Planungsleistung sowie Kostenermittlung für den Ankauf und Einbau von Pollern und versenkbaren Pollern von der Ecke „Salon Kircher bis ehemaliges Rathaus“ werden bis zur Stadtverordnetenversammlung nachreichen.

 

Eine Beschlussempfehlung vermag die Steuerungsgruppe jedoch nicht abgeben. Jedoch wurde ein Meinungsbild abgefragt, welches sich wie folgt darstellt:

 

6          Stimmen für die Realisierung des ursprünglich beauftragten Genehmigungsentwurfs

5          Stimmen für die Umsetzung des Alternativvorschlages als Konsens zum Ursprungsplan

0             Stimmen für die Rückgabe des Bescheides, da die Umsetzung des Projektes nicht mehr gewünscht oder realisierbar ist

2          Enthaltungen

 

Gemäß einem Gespräch mit der Leiterin der Abteilung für den Ländlichen Raum wurde eine variable Nutzung des Förderbescheids bei einer förderfähigen Änderungsplanung zugesagt. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung muss jedoch zeitnah erfolgen, da der Änderungsantrag mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Planung und Kostenschätzung bis zum Ende des 1. Quartals 2022 der Förderstelle vorliegen muss.

 

Der Alternativentwurf wurde der Denkmalschutzbehörde für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung noch nicht zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Bürgermeister Meyer wird mit der zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Bairstow ein Gespräch führen. Die Stellungnahme wird bis zur Stadtverordnetenversammlung nachgereicht.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss, Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss und den Ortsbeirat Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach nimmt die beiden Planentwürfe (Ursprungsplanung sowie Alternativentwurf) für die Neugestaltung des Marktplatzes / Barrierefreier Innenstadt im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms zur Kenntnis. Im Ergebnis stehen nunmehr als abschließender Planungsauftrag für die Umsetzung eine der Varianten zur Abstimmung:

 

a)    Realisierung des genehmigten Ursprungsplans

b)    Umsetzung des noch weiter auszuarbeiteten Alternativentwurfs als Konsens zum Ursprungsplan

c)    Keine Umsetzung des Projektes Marktplatzgestaltung und Rückgabe der Fördermittel

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Für die Neugestaltung des Marktplatzes mit barrierearmen Streifen sind im Haushalt der Stadt Laubach Mittel in Höhe von rd. 650.000,00 € unter dem Produkt 10.523.01 / Maßnahme 389 sowie im Haushalt 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000,00 € eingestellt.

 

Durch das Land Hessen erhalten wir eine Förderquote von 90% auf die zuwendungsfähigen Kosten (Nettokosten).

 

 

Um eine Beschlussfassung über eine Variante wird gebeten.

 

Anlagen:

 

-       Genehmigter Ursprungsplan

-       Alternativentwurf (noch nicht final)

-       Protokollauszug vom 28.09.2021