hier: Projekt Marktplatz
Begründung:
Auf der Grundlage des
in der Stadtverordnetenversammlung vom 13.09.2018 gefassten
Grundsatzbeschlusses wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 12.09.2019
einstimmig der Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des IKEK-Startprojektes
„Marktplatz Laubach – attraktiv für alle“ mit den Zielen
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Autofreier
Marktplatz mit offener Gestaltung des Platzes (Attraktivitätssteigerung,
Belebung und Gewinnung Aufenthaltsqualität)
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Erhalt der Linde
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Barrierefreie
Gestaltung von Teilbereiches des Marktplatzes
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Entfernung
sämtlicher anderer Bäume und Beete und Wiederherstellung der historischen
Sichtachse Engelsbrunnen-Schloss
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Durchfahrtmöglichkeit
zum Storchshof und zur Grünemannsgasse nur für Anlieger/Anlieferverkehr
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Attraktivere
Gestaltung des Areals um den Engelsbrunnen
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Neugestaltung des
Areals um den funktionslosen Pumpbrunnen
erneut beschlossen.
Auf Grund dieser
beschlossenen Zielsetzung wurde der Entwurfsplan zur Neugestaltung des
Markplatzes erarbeitet und der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung vom
05.11.2021 durch das Büro PlusConcept, Herrn Schnarr, vorstellt (Anlage 1).
Daraufhin wurde die
Umgestaltung des Marktplatzes vom Grundsatz her und die Gültigkeit des
Beschlusses vom 13.09.2018 sowie einer erneuten Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung über das „Wie“ der Umgestaltung, nach einer angemessenen
Bürgerbeteiligung, einstimmig beschlossen.
In der
Bürgerversammlung vom 01.07.2021 und der Anliegerversammlung vom 20.07.2021
erhielt dieser Planentwurf keine Zustimmung.
Auf Grund dessen sah
sich die Steuerungsgruppe in ihrer Sitzung vom 22.07.2021 nicht in der Lage
eine Beschlussempfehlung an die Stadtverordnetenversammlung abzugeben. Daher wurde an diesem Abend eine neue
Arbeitsgruppe gegründet, um einen Kompromiss mit den direkten Anliegern auf der
Basis der Grundplanung zu erzielen.
Am 08.09.2021 wurde
der Alternativentwurf in einer erneuten Sitzung mit den Anliegern und den
Gewerbetreibenden vorgestellt. Diese Entwurfsplanung fand von den Anwesenden
positive Annahme.
Des Weiteren gab es
mit dem Schwerbehindertenbeauftragten des Landkreises Gießen am 27.09.2021 eine
Begehung des Marktplatzbereiches bezüglich der geplanten barrierearmen
Wegeführung gemäß der Alternativplanung. Als Fazit wurde festgehalten, dass die
aktuelle Ausbauvariante keine umfassende Aufwertung darstellt, lediglich bringt
sie eine Hilfestellung. Jedoch kann eine Kommune den Anforderungen für eine
gleichwertige Betrachtung der Geh-, Rollstuhl- und Sehbehinderten zum jetzigen
Zeitpunkt nur schwer gerecht werden (Zukunftsplanung).
In der Sitzung der
Steuerungsgruppe am 28.09.2021 wurde der Alternativentwurf durch die
Arbeitsgruppe vorgestellt und diskutiert (Anlage 2 und 3). Für diese
Ausführungsvariante werden Baukosten in Höhe von rund 250.000,00 € genannt. Die
Kostenschätzung, Honorarkosten auf der Basis einer neuen Planungsleistung sowie
Kostenermittlung für den Ankauf und Einbau von Pollern und versenkbaren Pollern
von der Ecke „Salon Kircher bis ehemaliges Rathaus“ werden bis zur
Stadtverordnetenversammlung nachreichen.
Eine
Beschlussempfehlung vermag die Steuerungsgruppe jedoch nicht abgeben. Jedoch
wurde ein Meinungsbild abgefragt, welches sich wie folgt darstellt:
6 Stimmen
für die Realisierung des ursprünglich beauftragten Genehmigungsentwurfs
5 Stimmen
für die Umsetzung des Alternativvorschlages als Konsens zum Ursprungsplan
0
Stimmen für die
Rückgabe des Bescheides, da die Umsetzung des Projektes nicht mehr gewünscht
oder realisierbar ist
2 Enthaltungen
Gemäß einem Gespräch
mit der Leiterin der Abteilung für den Ländlichen Raum wurde eine variable
Nutzung des Förderbescheids bei einer förderfähigen Änderungsplanung zugesagt.
Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung muss jedoch zeitnah erfolgen, da
der Änderungsantrag mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung,
die denkmalschutzrechtliche Genehmigung für die Planung und Kostenschätzung bis
zum Ende des 1. Quartals 2022 der Förderstelle vorliegen muss.
Der Alternativentwurf
wurde der Denkmalschutzbehörde für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung
noch nicht zur Stellungnahme vorgelegt. Herr Bürgermeister Meyer wird mit der
zuständigen Sachbearbeiterin, Frau Bairstow ein Gespräch führen. Die
Stellungnahme wird bis zur Stadtverordnetenversammlung nachgereicht.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der
Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss,
Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss und den Ortsbeirat
Laubach den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen.
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach nimmt die beiden Planentwürfe
(Ursprungsplanung sowie Alternativentwurf) für die Neugestaltung des
Marktplatzes / Barrierefreier Innenstadt im Rahmen des
Dorfentwicklungsprogramms zur Kenntnis. Im Ergebnis stehen nunmehr als
abschließender Planungsauftrag für die Umsetzung eine der Varianten zur
Abstimmung:
a)
Realisierung des
genehmigten Ursprungsplans
b)
Umsetzung des noch
weiter auszuarbeiteten Alternativentwurfs als Konsens zum Ursprungsplan
c)
Keine Umsetzung
des Projektes Marktplatzgestaltung und Rückgabe der Fördermittel
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Für die Neugestaltung
des Marktplatzes mit barrierearmen Streifen sind im Haushalt der Stadt Laubach
Mittel in Höhe von rd. 650.000,00 € unter dem Produkt 10.523.01 / Maßnahme 389
sowie im Haushalt 2022 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000,00 €
eingestellt.
Durch das Land Hessen
erhalten wir eine Förderquote von 90% auf die zuwendungsfähigen Kosten
(Nettokosten).
Um eine Beschlussfassung über
eine Variante wird gebeten.
Anlagen:
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Genehmigter
Ursprungsplan
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Alternativentwurf
(noch nicht final)
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Protokollauszug
vom 28.09.2021