Begründung:
Die beteiligten Kommunen Lich und Laubach vereinbaren
im Sinne einer Kooperation und einer besseren Auslastung des Fuhrparks, dass
die Kehrmaschine weiterhin (Kooperation seit 01.01.2013) gemeinsam betrieben
und unterhalten wird.
In mehreren Gesprächsrunden wurde der beigefügte
Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Lich in
vorbezeichneter Angelegenheit erarbeitet.
Vom zeitlichen Einsatz ist vorgesehen, dass in Laubach
die Maschine an 2 Werktagen im Einsatz ist; die Eigennutzung der Stadt Lich
wird gesondert geregelt.
Sofern im Laufe des Vereinbarungszeitraumes die
Neuanschaffung einer Kehrmaschine erforderlich ist, wird diese anhand des
Durchschnitts der tatsächlichen Einsatzzeiten der letzten 5 Jahre – nach Abzug des erzielten Restkaufpreises der alten
Kehrmaschine – von der Stadt Lich sowie der Stadt Laubach finanziert.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stimmt dem Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim Betrieb und der Unterhaltung einer
Kehrmaschine mit der Stadt Lich, für die Laufzeit von 5 Jahren und zwar für die
Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024, zu. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils
automatisch um zwei Jahre, sofern diese nicht spätestens sechs Monate vor ihrem
Auslaufen von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Finanzielle Auswirkungen:
Für
die lfd. Betriebskosten wurden in der mittelfristigen Finanzplanung 40.000 €
jährlich beim Produkt 54101 eingestellt.
Anlagen:
Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung