Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung - Zusammenarbeit beim Betrieb und der Unterhaltung einer Kehrmaschine
Vorlage
578/2020
Aktenzeichen
025.53
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die beteiligten Kommunen Lich und Laubach vereinbaren im Sinne einer Kooperation und einer besseren Auslastung des Fuhrparks, dass die Kehrmaschine weiterhin (Kooperation seit 01.01.2013) gemeinsam betrieben und unterhalten wird.

 

In mehreren Gesprächsrunden wurde der beigefügte Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Lich in vorbezeichneter Angelegenheit erarbeitet.

 

Vom zeitlichen Einsatz ist vorgesehen, dass in Laubach die Maschine an 2 Werktagen im Einsatz ist; die Eigennutzung der Stadt Lich wird gesondert geregelt.

 

Sofern im Laufe des Vereinbarungszeitraumes die Neuanschaffung einer Kehrmaschine erforderlich ist, wird diese anhand des Durchschnitts der tatsächlichen Einsatzzeiten der letzten 5 Jahre – nach Abzug des erzielten Restkaufpreises der alten Kehrmaschine – von der Stadt Lich sowie der Stadt Laubach finanziert.

 

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stimmt dem Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Zusammenarbeit beim Betrieb und der Unterhaltung einer Kehrmaschine mit der Stadt Lich, für die Laufzeit von 5 Jahren und zwar für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2024, zu. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils automatisch um zwei Jahre, sofern diese nicht spätestens sechs Monate vor ihrem Auslaufen von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Für die lfd. Betriebskosten wurden in der mittelfristigen Finanzplanung 40.000 € jährlich beim Produkt 54101 eingestellt.

Anlagen:

 

Entwurf der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung