hier: Vorhaben- und Erschließungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan "Wohnanlagen Johann-Sebastian-Bach-Straße"
Begründung:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am
13.06.2019 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnanlage
Johann-Sebastian-Bach-Straße“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan soll das
Bauplanungsrechts für 3 Mehrfamilienhäuser mit zusammen max. 50 Wohnungen als
Ersatzneubauten auf dem Gelände des ehem. Singalumnats in der
Johann-Sebastian-Bach-Straße geschaffen werden.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan und
der Entwurf des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 28.10.2019 bis dem
29.11.2019 zu jedermanns Einsicht in der Stadtverwaltung aus. Aus der
Öffentlichkeit sind 42 Stellungnahmen eingegangen, in deren Mittelpunkt
insbesondere das Maß der baulichen Nutzung, die erforderlichen Stellplätze, die
Verkehrserschließung und der Bauablauf stehen. In der Folge hat sich der
Vorhabenträger mit einer Reduzierung der Grundflächenzahl von GRZ = 0,4 auf GRZ
= 0,3 einverstanden erklärt. Zudem wurde in den Durchführungsvertrag
aufgenommen, dass je Wohnung 1,5 Stellplätze nachgewiesen werden.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken vorgetragen
worden, die dem Satzungsbeschluss entgegengehalten werden müssten.
Damit kann dem Vorhaben- und
Erschließungsplan zugestimmt werden. Der Bebauungsplan kann zur Satzung erhoben
werden.
Um Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
1.
Durchführungsvertrag
Dem Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan bzw. vorhabenbezogenen Bebauungsplan
„Wohnanlage Johann-Sebastian-Bach-Straße“ wird
zugestimmt.
2.
Bebauungsplan
Satzungsbeschluss
2.1.
Die
in der Anlage befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden nach ausführlicher
Diskussion als Stellungnahmen der Stadt Laubach und somit als Abwägung i.S.d. §
1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
2.2.
Dem
Vorhaben- und Erschließungsplan, Stand 10.04.2019, wird zugestimmt.
2.3.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie § 9 Abs. 4
BauGB i.V.m. § 91 Abs. 1 und 3 HBO als Satzung beschlossen und die Begründung
hierzu gebilligt.
2.4.
Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich
bekanntgemacht und in Kraft gesetzt.
Anlagen:
Zu 1:
- Durchführungsvertrag
Zu 2:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Joh.-Seb.-Bach-Straße“ / Satzungskarte
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Stellungnahmen „Träger öffentlicher
Belange“, Stand 08.03.2020
hier: Beschlussempfehlung
- Pseudonymisierte Stellungnahmen
- Begründung zum vorhabenbezogener
Bebauungsplan
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit
integriertem artenschutzrechtlichem
Planungsbeitrag
und Natura-2000-Prognose zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- Verkehrsuntersuchung zur Erschließung des
ehemaligen Singalumnates in Laubach
- Stellungnahme HSGB
- Stellungnahme RA-Kanzlei Karpenstein Longo
Nübel