Begründung:
Die zentrale Beschaffung der Endgeräte und Zubehör
erfolgt unter Zuständigkeit des Projektes Digitalfunk BOS Hessen in Verbindung
mit dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der Hessischen Polizei
(PTLV). Im Verlaufe des Jahres 2010 soll die komplette Einführung des
Digitalfunks in Hessen erfolgen und abgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang
ist u.a. der Bedarf an Endgeräten zu ermitteln, damit die Abnahmemengen bei der
durch das PTLV durchzuführenden Ausschreibung bekannt sind. Dies hat zur Folge,
dass alle an der Ausschreibung teilnehmenden Bedarfsträger eine rechtsverbindliche
Erklärung zu den von ihnen gewünschten Abnahmemengen und Gerätetypen beim
Projekt Digitalfunk BOS Hessen abgeben müssen. Nach Vorgaben des Ministeriums
haben die Kommunen bis zum 30.09.2008 die entsprechende Mengenermittlung
vorzulegen sowie bis zum 15.12.2008 die verbindliche Abnahmeerklärung der
bestellten Geräte abzugeben.
Zur Ermittlung der für die Ausschreibung in Frage
kommenden Endgeräte incl. Zubehör, wurde durch das Ministerium ein Warenkorb
mit Ausfüllanleitung zusammengestellt.
Die zentrale Ausschreibung durch das PTLV bedingt die
unmittelbare Vertragspartnerschaft zwischen diesem und der Lieferfirma, die den
Zuschlag erhalten wird, ohne dass die an der Einkaufskooperation teilnehmenden
Bedarfsträger unmittelbar vertragliche Beziehungen eingehen. Die bis zum
15.12.2008 zu erteilende Abnahmeerklärung ersetzt einerseits die eigentlich
notwendigen Einzelverträge und gilt zugleich als rechtsverbindliches Dokument
zur Abnahme der Endgeräte durch den Bedarfsträger.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Anschaffung der notwendigen Funkanlagen mit Zubehör für die Feuerwehren der
Stadt Laubach, vor dem Hintergrund der Einführung des Digitalfunks für die hessischen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik
Deutschland, anhand des beigefügten Warenkorbes und der Bedarfsermittlung. Die
ermittelten Werte sind die taktisch unbedingt notwendigen Endgeräte, um die
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Großgemeinde Laubach zu
gewährleisten und orientieren sich an der Ermittlungsgrundlage des taktisch
zwingend notwendigen Bedarfs an Digitalfunk-Endgeräten für die Bereiche
Brandschutz und Rettungsdienst des Hessischen Ministeriums des Innern und für
Sport.
Zwecks Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel
in Höhe von 290.013,00 € wird eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe
in den Nachtragshaushalt 2008 aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Bedingt
durch die Anschaffung der Geräte im Jahr 2010, sind die entsprechenden
Haushaltsmittel im Haushalt 2010 vorzuhalten.
Die
Ermittlung des Ausstattungsvolumina (Gerätekosten, Einbaukosten, Zubehör und
Einbaumaterial) für die Stadt Laubach hat Gesamtkosten in Höhe von ca.
244.000,00 € (ohne MwSt.) ergeben. Entsprechende Rabatte aus der Ausschreibung
und mögliche Zuschüsse sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Nach
Mitteilung des Ministeriums handelt es sich immer noch um unverbindliche
Richtpreise vor dem Hintergrund des noch nicht bekannten Auftragsvolumens. Es
ist davon auszugehen, dass sich die Preise erheblich reduzieren, sobald dem
Hersteller/Lieferfirma kalkulationsfähige Abnahmemengen bekannt sind.
Darüber
hinaus soll nur die Anschaffung der Endgeräte mit 30 % aus originären Landesmitteln
gefördert werden. Dagegen ist die Durchführung des Einbaus der Geräte in die
Fahrzeuge durch entsprechende Fachfirmen von dem jeweiligen Bedarfsträger zu
veranlassen. Die Kosten hierfür sind von diesen selbst zu übernehmen. Dies gilt
auch für das notwendige Zubehör und Einbaumaterial.
Die
Höhe des Rabattes und die Zuschüsse des Landes sowie des Kreises für die
Beschaffung stehen noch nicht fest. Es kann davon ausgegangen werden, dass ca.
1/3 der Gesamtkosten von der Stadt zu finanzieren sind.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
