Betreff
Projekt Digitalfunk BOS Hessen, Einkaufskooperation zwischen der Polizei des Landes Hessen und den hessischen Kommunen zur Beschaffung digitaler Funk-Endgeräte für die hessischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Vorlage
360/2008
Aktenzeichen
131.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die zentrale Beschaffung der Endgeräte und Zubehör erfolgt unter Zuständigkeit des Projektes Digitalfunk BOS Hessen in Verbindung mit dem Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung der Hessischen Polizei (PTLV). Im Verlaufe des Jahres 2010 soll die komplette Einführung des Digitalfunks in Hessen erfolgen und abgeschlossen sein. In diesem Zusammenhang ist u.a. der Bedarf an Endgeräten zu ermitteln, damit die Abnahmemengen bei der durch das PTLV durchzuführenden Ausschreibung bekannt sind. Dies hat zur Folge, dass alle an der Ausschreibung teilnehmenden Bedarfsträger eine rechtsverbindliche Erklärung zu den von ihnen gewünschten Abnahmemengen und Gerätetypen beim Projekt Digitalfunk BOS Hessen abgeben müssen. Nach Vorgaben des Ministeriums haben die Kommunen bis zum 30.09.2008 die entsprechende Mengenermittlung vorzulegen sowie bis zum 15.12.2008 die verbindliche Abnahmeerklärung der bestellten Geräte abzugeben.

Zur Ermittlung der für die Ausschreibung in Frage kommenden Endgeräte incl. Zubehör, wurde durch das Ministerium ein Warenkorb mit Ausfüllanleitung zusammengestellt.

Die zentrale Ausschreibung durch das PTLV bedingt die unmittelbare Vertragspartnerschaft zwischen diesem und der Lieferfirma, die den Zuschlag erhalten wird, ohne dass die an der Einkaufskooperation teilnehmenden Bedarfsträger unmittelbar vertragliche Beziehungen eingehen. Die bis zum 15.12.2008 zu erteilende Abnahmeerklärung ersetzt einerseits die eigentlich notwendigen Einzelverträge und gilt zugleich als rechtsverbindliches Dokument zur Abnahme der Endgeräte durch den Bedarfsträger.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Anschaffung der notwendigen Funkanlagen mit Zubehör für die Feuerwehren der Stadt Laubach, vor dem Hintergrund der Einführung des Digitalfunks für die hessischen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in der Bundesrepublik Deutschland, anhand des beigefügten Warenkorbes und der Bedarfsermittlung. Die ermittelten Werte sind die taktisch unbedingt notwendigen Endgeräte, um die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren der Großgemeinde Laubach zu gewährleisten und orientieren sich an der Ermittlungsgrundlage des taktisch zwingend notwendigen Bedarfs an Digitalfunk-Endgeräten für die Bereiche Brandschutz und Rettungsdienst des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport.

Zwecks Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von 290.013,00 € wird eine Verpflichtungsermächtigung in gleicher Höhe in den Nachtragshaushalt 2008 aufgenommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Bedingt durch die Anschaffung der Geräte im Jahr 2010, sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Haushalt 2010 vorzuhalten.

Die Ermittlung des Ausstattungsvolumina (Gerätekosten, Einbaukosten, Zubehör und Einbaumaterial) für die Stadt Laubach hat Gesamtkosten in Höhe von ca. 244.000,00 € (ohne MwSt.) ergeben. Entsprechende Rabatte aus der Ausschreibung und mögliche Zuschüsse sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Nach Mitteilung des Ministeriums handelt es sich immer noch um unverbindliche Richtpreise vor dem Hintergrund des noch nicht bekannten Auftragsvolumens. Es ist davon auszugehen, dass sich die Preise erheblich reduzieren, sobald dem Hersteller/Lieferfirma kalkulationsfähige Abnahmemengen bekannt sind.

Darüber hinaus soll nur die Anschaffung der Endgeräte mit 30 % aus originären Landesmitteln gefördert werden. Dagegen ist die Durchführung des Einbaus der Geräte in die Fahrzeuge durch entsprechende Fachfirmen von dem jeweiligen Bedarfsträger zu veranlassen. Die Kosten hierfür sind von diesen selbst zu übernehmen. Dies gilt auch für das notwendige Zubehör und Einbaumaterial.

Die Höhe des Rabattes und die Zuschüsse des Landes sowie des Kreises für die Beschaffung stehen noch nicht fest. Es kann davon ausgegangen werden, dass ca. 1/3 der Gesamtkosten von der Stadt zu finanzieren sind.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.