Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung für Kinder unter 3 Jahren - Ausbauplanung U 3 der Stadt Laubach hier: Beratung und Beschlussfassung für eine verbindliche Ausbauplanung über den Zeitraum 2008 - 2013
Vorlage
348/2008
Aktenzeichen
049.417
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Bundestag hat beschlossen, dass für durchschnittlich 35 % der unter 3-Jährige  ein bedarfgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen ist. Gleichzeitig hat das Land Hessen Richtlinien zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms  “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008 – 2013  im Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine Förderung nach dem Jahre 2013 für den vorgenannten Zweck wird ausgeschlossen.

Bis Ende Oktober muss der Förderantrag für Maßnahmen, die  in 2009 realisiert werden sollen, dem Jugendamt vorliegen.

In Laubach gibt es im 3-Jahresdurchschnitt rund 331 Kinder unter 3 Jahre. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsste demzufolge bei gleichbleibender Kinderzahl die Stadt Laubach 115 Betreuungsplätze für unter 3-Jährige für 2013 vorhalten. Derzeit gibt es 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und 5 Plätze in privater Tagespflege. Um die Quote zu erfüllen fehlen derzeit 100 Plätze !

Die Bedarfsplanung muss jährlich fortgeschrieben werden.

In gemeinsamen Gesprächen mit dem Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift, Frau Bär und Herrn Dörr von der Fachberatung von der Kindertagesbetreuung beim Landkreis Gießen, hat die Verwaltung nachfolgende Ausbauplanung erarbeitet und schlägt folgende Zielsetzung vor:

1.                  Ausbau von Betreuungsmöglichkeiten von unter 3-Jährigen in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen

2.                  Förderung privater Tagespflegepersonen und –einrichtungen

3.                  Nutzung und Umbau von sonstigen leerstehenden Räumlichkeiten der Stadt

4.                  Zentraler Neubau einer Betreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren.

Zu der Ausbauplanung wird auf den Vermerk von Herrn Dörr vom 07.08.2008 hingewiesen. In dem Aktenvermerk vom 07.08.2008 von Herrn Weicker wird auf die nicht unerheblichen Folgekosten dieser Kinderbetreuungseinrichtung hingewiesen (siehe Anlage).

Die notwendigen finanziellen Mittel für den erforderlichen Anbau in der Adolf-Wieber-Straße sollen im Haushalt 2009 eingestellt werden. Für diesen Anbau erhält die Stadt 145.000,00 € Zuschuss aus dem Förderprogramm. Die tatsächlichen Baukosten müssen mindestens 160.000,00 € betragen. Für die Schaffung von Betreuungsplätzen Auf den Röden, in Freienseen und Ruppertsburg kann ein Zuschuss zwischen 4.000,00  und 8.000,00 € je geschaffenen Platzes und 500,00 € pro Betreuungsplatz für die Ausstattung der Betreuungsplätze gewährt werden.

Das vorhandene Personal muss für die neuen Aufgaben besonders geschult werden. Der Kreis Gießen wird die notwendigen Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützen.

Die Betreuung durch private geeignete Tagespflegepersonen ist hinsichtlich der Folgekosten eine finanziell interessante Alternative, um die Quote zu erfüllen. Die Verwaltung regt an, mittelfristig über eine finanzielle Unterstützung privater Betreuungspersonen nach zu denken. Die Zahlung eines Zuschusses pro privat betreuten Kindes ist kostengünstiger als z.B. der Neubau einer Tageseinrichtung oder die Anmietung von Räumlichkeiten. Es wird hierzu auf den Aktenvermerk hinsichtlich der Folgekosten verwiesen.  Zweifel an der notwendigen Geeignetheit und Qualität der Betreuungspersonen können dahingehend ausgeräumt werden, dass das private Betreuungspersonal genauso der Aufsicht des Jugendamtes unterliegt, wie das Personal von kommunalen Einrichtungen.

Als weitere Alternative bietet sich die Anmietung von Wohnräumen und deren Umbau an, was ebenfalls durch das Förderprogramm unterstützt wird. So gibt es z. B. im Dorfgemeinschaftshaus Wetterfeld eine großzügig bemessene städtische Wohnung, die leer steht.

Der Neubau einer Einrichtung sollte nach Auffassung der Verwaltung die letzte Möglichkeit zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches sein.

Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport,- Kultur- und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den  Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die mittelfristige Ausbauplanung für die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 -.

Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten soll bis 2013 erfüllt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Diakoniezentrum Johann-Friedrich Stift Förderanträge zu dem Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” zu stellen. Um kurzfristig den örtlichen Bedarf decken zu können, wird beschlossen, in den nachfolgenden Kindertageseinrichtungen folgende Betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder zu schaffen:

1.                  Adolf-Wieber.Straße            - 10 Plätze      zum 01.08.2009

2.                  Auf den Röden                      -  5 Plätze       zum 01.01.2009

3.                  Freienseen                            -  5 Plätze       zum 01.01.2009

4.                  Ruppertsburg                         -  5 Plätze       zum01.01.2009

5.                  Wetterfeld                              - 10 Plätze      in 2009 / 2010

6.                  Lauter                                     - 10 Plätze      in 2009 / 2010.

Neu geschaffene Plätze:                     45 Plätze                 weiterer Fehlbedarf 55 Plätze.


Anlagen:

1.      Aktenvermerk vom 07.08.2008 von Herrn Dörr

2.      Aktenvermerk vom 07.08.2008 von Herrn Weicker

3.      Entwicklung der Jahrgangsstärken

4.      Ausbauplanung

5.      Kostenschätzung