Begründung:
Der Bundestag hat beschlossen, dass für
durchschnittlich 35 % der unter 3-Jährige
ein bedarfgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen ist.
Gleichzeitig hat das Land Hessen Richtlinien zur Förderung von Investitionen im
Rahmen des Investitionsprogramms
“Kinderbetreuungsfinanzierung” 2008 – 2013 im Staatsanzeiger veröffentlicht. Eine
Förderung nach dem Jahre 2013 für den vorgenannten Zweck wird ausgeschlossen.
Bis Ende Oktober muss der Förderantrag für Maßnahmen,
die in 2009 realisiert werden sollen,
dem Jugendamt vorliegen.
In Laubach gibt es im 3-Jahresdurchschnitt rund 331
Kinder unter 3 Jahre. Nach den gesetzlichen Vorgaben müsste demzufolge bei
gleichbleibender Kinderzahl die Stadt Laubach 115 Betreuungsplätze für unter
3-Jährige für 2013 vorhalten. Derzeit gibt es 10 Plätze für Kinder unter 3
Jahren in Kindertageseinrichtungen und 5 Plätze in privater Tagespflege. Um
die Quote zu erfüllen fehlen derzeit 100 Plätze !
Die Bedarfsplanung muss jährlich fortgeschrieben
werden.
In gemeinsamen Gesprächen mit dem Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift, Frau Bär und Herrn Dörr von der Fachberatung von der Kindertagesbetreuung beim Landkreis Gießen, hat die Verwaltung nachfolgende Ausbauplanung erarbeitet und schlägt folgende Zielsetzung vor:
1.
Ausbau von
Betreuungsmöglichkeiten von unter 3-Jährigen in den vorhandenen Kindertageseinrichtungen
2.
Förderung
privater Tagespflegepersonen und –einrichtungen
3.
Nutzung und Umbau
von sonstigen leerstehenden Räumlichkeiten der Stadt
4.
Zentraler Neubau
einer Betreuungseinrichtung für Kinder unter 3 Jahren.
Zu der Ausbauplanung wird auf den Vermerk von Herrn
Dörr vom 07.08.2008 hingewiesen. In dem Aktenvermerk vom 07.08.2008 von Herrn
Weicker wird auf die nicht unerheblichen Folgekosten dieser
Kinderbetreuungseinrichtung hingewiesen (siehe Anlage).
Die notwendigen finanziellen Mittel für den
erforderlichen Anbau in der Adolf-Wieber-Straße sollen im Haushalt 2009
eingestellt werden. Für diesen Anbau erhält die Stadt 145.000,00 € Zuschuss aus
dem Förderprogramm. Die tatsächlichen Baukosten müssen mindestens 160.000,00 €
betragen. Für die Schaffung von Betreuungsplätzen Auf den Röden, in Freienseen
und Ruppertsburg kann ein Zuschuss zwischen 4.000,00 und 8.000,00 € je geschaffenen Platzes und
500,00 € pro Betreuungsplatz für die Ausstattung der Betreuungsplätze gewährt
werden.
Das vorhandene Personal muss für die neuen Aufgaben
besonders geschult werden. Der Kreis Gießen wird die notwendigen
Fortbildungsmaßnahmen finanziell unterstützen.
Die Betreuung durch private geeignete
Tagespflegepersonen ist hinsichtlich der Folgekosten eine finanziell
interessante Alternative, um die Quote zu erfüllen. Die Verwaltung regt an,
mittelfristig über eine finanzielle Unterstützung privater Betreuungspersonen
nach zu denken. Die Zahlung eines Zuschusses pro privat betreuten Kindes ist
kostengünstiger als z.B. der Neubau einer Tageseinrichtung oder die Anmietung
von Räumlichkeiten. Es wird hierzu auf den Aktenvermerk hinsichtlich der
Folgekosten verwiesen. Zweifel an der
notwendigen Geeignetheit und Qualität der Betreuungspersonen können dahingehend
ausgeräumt werden, dass das private Betreuungspersonal genauso der Aufsicht des
Jugendamtes unterliegt, wie das Personal von kommunalen Einrichtungen.
Als weitere Alternative bietet sich die Anmietung von
Wohnräumen und deren Umbau an, was ebenfalls durch das Förderprogramm
unterstützt wird. So gibt es z. B. im Dorfgemeinschaftshaus Wetterfeld eine
großzügig bemessene städtische Wohnung, die leer steht.
Der Neubau einer Einrichtung sollte nach Auffassung
der Verwaltung die letzte Möglichkeit zur Erfüllung des gesetzlichen Anspruches
sein.
Es wird gebeten wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport,- Kultur-
und Sozialausschuss, den Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
mittelfristige Ausbauplanung für die Schaffung von
Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren – U 3 -.
Der gesetzliche Anspruch einer örtlichen
Versorgungsquote von 35 % vorzuhalten soll bis 2013 erfüllt werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Diakoniezentrum
Johann-Friedrich Stift Förderanträge zu dem Investitionsprogramm
“Kinderbetreuungsfinanzierung” zu stellen. Um kurzfristig den örtlichen Bedarf
decken zu können, wird beschlossen, in den nachfolgenden Kindertageseinrichtungen
folgende Betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder zu schaffen:
1.
Adolf-Wieber.Straße
- 10 Plätze zum 01.08.2009
2.
Auf den Röden - 5 Plätze zum
01.01.2009
3.
Freienseen - 5 Plätze zum
01.01.2009
4.
Ruppertsburg - 5 Plätze zum01.01.2009
5.
Wetterfeld - 10 Plätze in 2009 / 2010
6.
Lauter - 10 Plätze in 2009 / 2010.
Neu geschaffene Plätze: 45 Plätze weiterer Fehlbedarf 55 Plätze.
Anlagen:
1.
Aktenvermerk vom
07.08.2008 von Herrn Dörr
2.
Aktenvermerk vom
07.08.2008 von Herrn Weicker
3.
Entwicklung der
Jahrgangsstärken
4.
Ausbauplanung
5.
Kostenschätzung
