Begründung:
Aufgrund der Empfehlung der gemeinsamen Ausschußsitzung
vom 30.10.2013 wurde ein Sperrvermerk in Höhe von 25.000,00 € bei der
Buchungsstelle 12.06.01.616400 (Aufwendungen für Instandhaltung Kfz.) angebracht.
Über die Aufhebung des Sperrvermerks entscheidet die
Stadtverordnetenversammlung.
Für das Fahrzeug (Großtanklöschfahrzeug – GTLF) wurde
das geforderte Bewertungsgutachten durch Herrn Dipl.-Ing. Bernd Albert,
Kfz-Sachverständigen- und Ingenieurbüro Albert GmbH , Dexionstraße 10 A, 35321
Laubach, am 13.11.2013 gefertigt und vorgelegt. Die Bewertung und der Ausblick
über dieses Fahrzeug sind dem besagten Gutachten zu entnehmen. Durch den
Austausch des Wassertanks wird die Einsatzfähigkeit des Fahrzeuges wieder
hergestellt.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
Aufhebung des Sperrvermerks in Höhe von 25.000,00 € im Nachtragshaushalt 2013
bei dem Produkt Brand- und Katastrophenschutz, Buchungsstelle 12.6.01.616400
(Aufwendungen für Instandhaltung Kfz.), Tankerneuerung am Großtanklöschfahrzeug
(GTLF).
Finanzielle Auswirkungen:
Durch
die Aufhebung des Sperrvermerks in Höhe von 25.000,00 € werden diese
Haushaltsmittel in den Haushalt 2014 übertragen, so dass eine Reparatur des Fahrzeuges
gewährleistet werden kann.
Es
wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
