Betreff
Beratung und Beschlussfassung über eine Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung -
Vorlage
330/2012
Aktenzeichen
902.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Zur Sicherstellung der Rechtswirksamkeit der Neufestlegung der Steuersätze zum 01.01.2013 ist es notwendig, dass durch die beigefügte Hebesatzsatzung die Steuerpflichtigen rechtzeitig durch amtliche Bekanntmachung informiert werden. Es kann deshalb nicht gewartet werden, bis die Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde.

Über die Höhe der Hebesätze ist im Rahmen des HKRS zu entscheiden.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.   


Beschlussantrag:

Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer zum 01.01.2013.


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Unterlagen zum HKRS


Anlagen:

Hebesatzsatzung