Begründung:
Zur Sicherstellung der Rechtswirksamkeit der
Neufestlegung der Steuersätze zum 01.01.2013 ist es notwendig, dass durch die
beigefügte Hebesatzsatzung die Steuerpflichtigen rechtzeitig durch amtliche
Bekanntmachung informiert werden. Es kann deshalb nicht gewartet werden, bis
die Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht genehmigt wurde.
Über die Höhe der Hebesätze ist im Rahmen des HKRS zu
entscheiden.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu
beschließen.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der
anlage beigefügte Hebesatzsatzung für die Grund- und Gewerbesteuer zum
01.01.2013.
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe
Unterlagen zum HKRS
Anlagen:
Hebesatzsatzung