Begründung:
Bisher liegt die Gebührenkalkulation für die
gesplittete Abwassergebühr der Betriebsleitung noch nicht vor. Selbst wenn die
Kalkulation die nächsten Tage vorliegt, möchten wir dem Parlament ausreichend
Zeit für die Entscheidung über die Neufestsetzung der Entwässerungsgebühr
geben.
Die Betriebsleitung geht davon aus, dass wir in der
ersten Sitzung des Jahres 2013 über die Gebührenhöhe beraten und entscheiden
können.
Wegen der Beteiligung an dem Rettungsschirm für
Kommunen soll zukünftig vermieden werden, dass Verluste in der Wasserversorgung
bzw. in der Abwasserbeseitigung erst mit zeitlicher Verzögerung durch
Gebührenanpassungen ausgeglichen werden.
Erst nach dem Vorliegen der Verbrauchszahlen 2012 –
Ende Januar 2013 – können wir eine neue Gebührenbedarfsberechnung für die
Schmutzwasserbeseitigung erstellen.
Mit diesem Ankündigungsbeschluss hat die
Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2013 Zeit, eine Änderung der
Entwässerungssatzung zu beschließen und zu veröffentlichen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Peter Klug
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung
vom 01.02.2012:
1. Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung
wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch
a.
Bei zentraler
Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2013 zwischen 3,20 € und
4,70 € je m³ neu festgelegt.
- Die Gebühr für Niederschlagswasser wird gem. § 24 Abs. 1 der
Entwässerungssatzung je m³ versiegelter Fläche zum 01.01.2013 zwischen
0,40 € und 0,70 € neu festgelegt.
Die Betriebsleitung der
Stadtwerke wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung auf der
Grundlage der Verbrauchszahlen 2012 zur Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlagen:
Entwurf Amtliche Bekanntmachung Ankündigungsbeschluss