Betreff
Beratung und Beschlussfassung über einen Ankündigungsbeschluss zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012
Vorlage
327/2012
Aktenzeichen
815.12
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Bisher liegt die Gebührenkalkulation für die gesplittete Abwassergebühr der Betriebsleitung noch nicht vor. Selbst wenn die Kalkulation die nächsten Tage vorliegt, möchten wir dem Parlament ausreichend Zeit für die Entscheidung über die Neufestsetzung der Entwässerungsgebühr geben.

Die Betriebsleitung geht davon aus, dass wir in der ersten Sitzung des Jahres 2013 über die Gebührenhöhe beraten und entscheiden können.

Wegen der Beteiligung an dem Rettungsschirm für Kommunen soll zukünftig vermieden werden, dass Verluste in der Wasserversorgung bzw. in der Abwasserbeseitigung erst mit zeitlicher Verzögerung durch Gebührenanpassungen ausgeglichen  werden.

Erst nach dem Vorliegen der Verbrauchszahlen 2012 – Ende Januar 2013 – können wir eine neue Gebührenbedarfsberechnung für die Schmutzwasserbeseitigung erstellen.

Mit diesem Ankündigungsbeschluss hat die Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2013 Zeit, eine Änderung der Entwässerungssatzung zu beschließen und zu veröffentlichen.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Peter Klug

Bürgermeister


Beschlussantrag:

Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nachfolgenden Ankündigungsbeschluss zur 1. Änderung der Entwässerungssatzung vom 01.02.2012:

1.    Die Gebühr gem. § 26 Abs. 1 der Entwässerungssatzung wird für 1 m³ Frischwasserverbrauch

a.    Bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage zum 01.01.2013 zwischen 3,20 € und 4,70  € je m³ neu festgelegt.

  1. Die Gebühr für Niederschlagswasser wird gem. § 24 Abs. 1 der Entwässerungssatzung je m³ versiegelter Fläche zum 01.01.2013 zwischen 0,40 € und 0,70 € neu festgelegt.

Die Betriebsleitung der Stadtwerke wird beauftragt, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung auf der Grundlage der Verbrauchszahlen 2012 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Finanzielle Auswirkungen:

./.


Anlagen:

Entwurf Amtliche Bekanntmachung Ankündigungsbeschluss