Begründung:
Herr
Carsten Schnell hat am 17.11.2012 den Erwerb des Grundstückes 161, Flur 6,
Gemarkung Wetterfeld beantragt. Dieses Grundstück liegt im Baugebiet Wetterfeld
(Auf dem Weinberg) und befindet sich im Eigentum der Hessischen
Landgesellschaft. Für den Verkauf ist entsprechend des Bodenbevorratungsvertrages
zwischen der Stadt und der HLG die
Zustimmung der Stadt zum Verkauf notwendig.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat stellt den Antrag, der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen:
Der
Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach beschließt, dem Verkauf des
Grundstückes 161, Flur 6, Gemarkung Wetterfeld mit einer Größe von 611 m² von der Hessischen Landgesellschaft an Herrn Carsten
Schnell, wohnhaft Schwalbenstraße 17, 85617 Aßling, zuzustimmen. Die Hessische
Landgesellschaft wird mit der Abwicklung des Grundstücksverkaufes beauftragt.
Als
Vertrag ist das vom Magistrat unter der Drucksache 112/ 2012 beschlossene
Muster anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Das
Grundstück befindet sich im Eigentum der Hessischen Landgesellschaft. Es entstehen
daher bei der Stadt keine direkten Einnahmen.