hier: Bereitstellung der Planungskosten
Begründung:
Im
Haushalt 2013 sind bereits 20.000,00 € unter der Haushaltsstelle 57.3.01.617900
für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie eingeplant. Mit dieser soll eine
Analyse des bestehenden Feuerwehrgerätehauses mit einer möglichen Erweiterung
sowie der Gegenüberstellung eines kompletten Neubaus als Alternative erarbeitet
werden. Die Machbarkeitsstudie soll nach der Haushaltsgenehmigung
schnellstmöglich durch das Büro kplanAG, Siegen, erarbeitet werden. Der Projektentwickler
kplanAG genießt insbesondere auf dem
Gebiet der Feuerwehrgerätehäuser einen ausgezeichneten Ruf.
Bereits
im Vorfeld fand eine erste Begehung mit den Vertretern der Feuerwehr sowie der
Bauverwaltung, auf Grund des Maßnahmenkataloges des Techn. Prüfdienst, am
16.06.2011statt. Über das Ergebnis wurde der Magistrat am 30.09.2011 ausführlich
informiert.
Eine
weitere Begehung fand erneut mit den Vertretern der Feuerwehr und dem Büro kplanAG sowie der Verwaltung am
09.08.2012 im Gerätehaus statt. Im Anschluss wurde das Angebot für die
Machbarkeitsstudie bei der Stadt eingereicht. Das dann vorliegende Ergebnis
soll später zur Entscheidungsfindung über einen Neubau bzw. einer Erweiterung
im Bestand bei den städtischen Gremien dienen.
Mit
den im Beschlussantrag genannten Mitteln soll im Anschluss die weitere Planung
vorangetrieben werden, so dass die Beantragung einer Zuwendung für Feuerwehrhäuser
beim Land, fristgereicht bis zum 01. September 2013, über den Landkreis,
gestellt werden kann. Die Aufnahme des Projektes in die Prioritätenliste des
Landes wird hierdurch in Aussicht gestellt. Sollten die Antragsunterlagen, wie
vorgenannt erläutert, nicht bis zum 01.09.2013 beim Landkreis vorliegen,
verschiebt sich die Aufnahme auf die Prioritätenliste um ein bzw. zwei Jahre.
Damit eine zeitnahe Umsetzung gewährleistet ist, wird die Mittelbereitstellung
erforderlich. Hierdurch wird auch eine Problemlösung der Mängel gegenüber dem
Techn. Prüfdienst signalisiert.
Das
Ministerium nimmt eine abschließende Prüfung der Anträge vor und legt im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Mittel fest, welche Maßnahmen gefördert werden
können. Nach Rücksprache mit dem Ministerium beträgt die Förderung in der Regel
30% der zuwendungsfähigen Kosten. Bei finanzschwachen Kommunen kann derzeit von
einer Förderung bis zu max. 45% der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden.
Betreffend
der weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Mängelliste des Techn.
Prüfdienstes liegt der Vorlage ein Vermerk vom 17.09.2012 bei, der in einer der
nächsten Sitzungen der Brandschutzkommission beraten wird.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie
den Haupt- und Finanzausschuss folgenden Antrag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
beschließt Mittel in Höhe von 60.000,00 € für Planungsleistungen für das
Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt im Haushalt 2013 bereit zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.
Auf
Grund der Dringlichkeit wird um Zustimmung gebeten.