Betreff
Feuerwehrgerätehaus für die Kernstadt Laubach
hier: Bereitstellung der Planungskosten
Vorlage
322/2012
Aktenzeichen
131.31
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Im Haushalt 2013 sind bereits 20.000,00 € unter der Haushaltsstelle 57.3.01.617900 für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie eingeplant. Mit dieser soll eine Analyse des bestehenden Feuerwehrgerätehauses mit einer möglichen Erweiterung sowie der Gegenüberstellung eines kompletten Neubaus als Alternative erarbeitet werden. Die Machbarkeitsstudie soll nach der Haushaltsgenehmigung schnellstmöglich durch das Büro kplanAG,  Siegen, erarbeitet werden. Der Projektentwickler kplanAG genießt insbesondere auf dem Gebiet der Feuerwehrgerätehäuser einen ausgezeichneten Ruf.

Bereits im Vorfeld fand eine erste Begehung mit den Vertretern der Feuerwehr sowie der Bauverwaltung, auf Grund des Maßnahmenkataloges des Techn. Prüfdienst, am 16.06.2011statt. Über das Ergebnis wurde der Magistrat am 30.09.2011 ausführlich informiert.

Eine weitere Begehung fand erneut mit den Vertretern der Feuerwehr und dem Büro kplanAG sowie der Verwaltung am 09.08.2012 im Gerätehaus statt. Im Anschluss wurde das Angebot für die Machbarkeitsstudie bei der Stadt eingereicht. Das dann vorliegende Ergebnis soll später zur Entscheidungsfindung über einen Neubau bzw. einer Erweiterung im Bestand bei den städtischen Gremien dienen.

Mit den im Beschlussantrag genannten Mitteln soll im Anschluss die weitere Planung vorangetrieben werden, so dass die Beantragung einer Zuwendung für Feuerwehrhäuser beim Land, fristgereicht bis zum 01. September 2013, über den Landkreis, gestellt werden kann. Die Aufnahme des Projektes in die Prioritätenliste des Landes wird hierdurch in Aussicht gestellt. Sollten die Antragsunterlagen, wie vorgenannt erläutert, nicht bis zum 01.09.2013 beim Landkreis vorliegen, verschiebt sich die Aufnahme auf die Prioritätenliste um ein bzw. zwei Jahre. Damit eine zeitnahe Umsetzung gewährleistet ist, wird die Mittelbereitstellung erforderlich. Hierdurch wird auch eine Problemlösung der Mängel gegenüber dem Techn. Prüfdienst signalisiert.

Das Ministerium nimmt eine abschließende Prüfung der Anträge vor und legt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel fest, welche Maßnahmen gefördert werden können. Nach Rücksprache mit dem Ministerium beträgt die Förderung in der Regel 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Bei finanzschwachen Kommunen kann derzeit von einer Förderung bis zu max. 45% der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden.

Betreffend der weiteren Vorgehensweise im Hinblick auf die Mängelliste des Techn. Prüfdienstes liegt der Vorlage ein Vermerk vom 17.09.2012 bei, der in einer der nächsten Sitzungen der Brandschutzkommission beraten wird.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss folgenden Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt Mittel in Höhe von 60.000,00 € für Planungsleistungen für das Feuerwehrgerätehaus in der Kernstadt im Haushalt 2013 bereit zu stellen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2013 einzuplanen.

Auf Grund der Dringlichkeit wird um Zustimmung gebeten.