Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt
Laubach Ehrenbeamten, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt
ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Herr Birke war 9 Jahre Stadtrat,
davon 5 Jahre 1. Stadtrat. Außerdem war er 8 Jahre Mitglied der
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach, in dieser Zeit war er 4 Jahre
lang Vorsitzender des Jugend-, Sport- , Kultur- und Sozialausschusses. Zudem
war er für 12 Jahre als Mitglied im Ortsbeirat Gonterskirchen ehrenamtlich
tätig. Weitere ehrenamtliche Tätigkeiten hat er als Mitglied der
Betriebskommission und im Vorstand der Stadtwaldstiftung wahrgenommen. Aus
gesundheitlichen Gründen legte er im Oktober diesen Jahres seine Tätigkeiten,
u.a. als Stadtrat nieder.
Es wird vorgeschlagen Herrn Birke für seine
langjährigen Tätigkeiten die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtrat“ zu verleihen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO Herrn Lothar Birke die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtrat“ zu verleihen.