Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach
Vorlage
309/2012
Aktenzeichen
968.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 09. Oktober 2012  Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen die geeignet erscheinen am Hessischen Rettungsschirm teilnehmen zu können.  Gemäß dem Erlass des Hessischen Innenministers ist es in den Kommunen, die nachhaltig defizitäre Haushalte ausweisen, notwendig, dass deren Steuersätze über dem Landesdurchschnitt liegen. Auf dieser Grundlage soll der Steuersatz für den ersten Hund von 36,00 € jährlich auf 72,00 €  jährlich erhöht werden. Der bestehende Steuersatz wurde zuletzt zum 01.01.2003 angehoben.


Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. Januar 2013.


Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund einer 100 % Erhöhung des Steuersatzes werden Mehreinnahmen von 35.000,00 € erwartet. Die Mehreinnahmen wurden bereits beim Haushaltsansatz für das Jahr 2013 berücksichtigt.

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.