Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 09.
Oktober 2012 Konsolidierungsmaßnahmen
beschlossen die geeignet erscheinen am Hessischen Rettungsschirm teilnehmen zu
können. Gemäß dem Erlass des Hessischen
Innenministers ist es in den Kommunen, die nachhaltig defizitäre Haushalte
ausweisen, notwendig, dass deren Steuersätze über dem Landesdurchschnitt
liegen. Auf dieser Grundlage soll der Steuersatz für den ersten Hund von 36,00
€ jährlich auf 72,00 € jährlich erhöht
werden. Der bestehende Steuersatz wurde zuletzt zum 01.01.2003 angehoben.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die in der
Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung einer
Hundesteuer im Gebiet der Stadt Laubach mit Wirkung vom 01. Januar 2013.
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund
einer 100 % Erhöhung des Steuersatzes werden Mehreinnahmen von 35.000,00 €
erwartet. Die Mehreinnahmen wurden bereits beim Haushaltsansatz für das Jahr
2013 berücksichtigt.
Es
wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.