Beschluss: geändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 362/2008.

Herr Stadtverordneter Roeschen bemängelt, dass in der Geschäftsordnung den Amtsleitern kein Rederecht eingeräumt wird. Er schlägt vor, folgenden Satz in § 20 Abs. 2 einzufügen:

„Der Bürgermeister kann im Benehmen mit dem Stadtverordnetenvorsteher den Amtsleitern das Wort erteilen.“

Nach kurzer Diskussion lehnen die Mitglieder den Vorschlag ab.

An der weiterführenden Diskussion beteiligen sich Herr Bürgermeister Spandau sowie die Herren Stadtverordneten Semmler, Siegfried, Köhler und Becker.

Herr Stadtverordneter Semmler stellt zu § 24 Abs. 1 folgenden Änderungsantrag:

„Die Redezeit soll von 5 Minuten auf 10 Minuten erhöht werden“.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 24 Abs. 1:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Herr Stadtverordneter Siegfried stellt folgende Änderungsanträge:

Zu § 12 Abs. 2

Folgender Satz soll eingefügt werden:

„Anträge mit finanzieller Auswirkung sind vorher im Haupt- und Finanzausschuss zu behandeln.“

 

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 12 Abs. 2:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen

 

Zu § 23

Folgender Absatz 4 soll eingefügt werden:

„Anträge auf Schluss der Debatte und der Rednerliste können nur von Stadtverordneten gestellt werden, die sich bis dahin noch nicht zum betreffenden Beratungsgegenstand geäußert haben.“

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 23 Abs.4:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Zu § 26 Abs.3

 

Satz 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:

„Dabei fragt sie oder er stets, wer dem Antrag zustimmt, ihn ablehnt, oder sich der Stimme enthält.“

Satz 3 wird ersatzlos gestrichen.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 26 Abs.3:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Herr Stadtverordneter Köhler stellt folgende Änderungsanträge:

§ 12 Abs. 3

Satz 4 wird wie folgt geändert:

„Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag müssen mindestens 21 volle Kalendertage, für die Ausschüsse mindestens 14 volle Kalendertage, liegen.“

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 12 Abs.3:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen

Zu § 44 Satz 1

 

Der Bußgeldbetrag wird von 50,00 € auf 10,00 € geändert.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag zu § 44 Satz 1:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

1

5

Nein-Stimmen

Enthaltungen

2

2

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Laubach.


 

Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

Summe

Ja-Stimmen

2

2

2

1

7

Nein-Stimmen

Enthaltungen