Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 249/2023.
Die Vorlage der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushaltsjahr 2022 wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis
genommen.
Antrag und Begründung ergeben sich aus der
Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 249/2023.
Die Vorlage der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im
Haushaltsjahr 2022 wird von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis
genommen.