Einleitend erläutert Herr Bürgermeister Klug den Ablauf des Verfahrens und den Grund für die Bebauung durch einen Investor.

 

An der Diskussion nehmen die Herren Köhler, Hofmann, Ruppel, Roeschen, Frank, Wagner und Klug teil.

 

Herr Köhler kritisiert die kurzfristige Versendung der umfangreichen Planunterlagen zur Vorbereitung / Beratung der Vorlage in den Fraktionen. Herr Klug wird zur Stellungnahme zu diesem Verfahren aufgefordert.

 

Herr Köhler stellt einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung und Besprechung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Mitgliedern des Magistrates.

 

Dem Antrag wird stattgegeben. Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19.35 Uhr und eröffnet diese um 20.00 Uhr wieder.

 

Als Ergebnis der Beratung sind folgende Punkte festzuhalten:

 

a)    Herr Klug hält an einem ordnungsgemäßen Ablauf fest und teilt mit, dass es keine Rücknahme der Vorlage Drucksache Nr. 574/2020 von Seiten des Magistrates geben wird.

b)    In der heutigen Sitzung wird es über diesen Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung geben

c)    Es wird eine Sondersitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses für Dienstag, 23.06.2020, 17.00-19.00 Uhr, anberaumt werden, wo die Vorlage zur Beratung und Entscheidung abschließend behandelt wird.

d)    Der Magistrat wird in seiner Sitzung über die Entscheidungsfindung beraten.

 

 

Herr Ruppel stellt für die Fraktionen der CDU und FW 5 Anregungen zur Änderung des Durchführungsvertrags, Stand Email vom 08.05.2020, vor. Für diese Änderungswünsche bittet er um Prüfung der Rechtsanwälte und Beschlussfassung durch den Magistrat.

 

Diese Punkte im Durchführungsvertrag sind:

 

Lfd. Nr.

Paragraph

Durchführungsvertrag

Änderungsvorschlag

1.

Vorbemerk.

Absatz 5

…Flurstücks Nr. 65 beabsichtigt der Vorhabenträger einen Teil des Flurstücks von der Stadt zum aktuellen Bodenrichtwert zu erwerben, …

…Flurstücks Nr. 65 beabsichtigt der Vorhabenträger einen Teil des Flurstücks von der Stadt zum aktuellen Bodenrichtwert Preis von ? €/qm zu erwerben,..

2.

§ 5 (1)

…., wobei die Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers insoweit auf insgesamt max. € 5.000,00 zzgl. MwSt. (zzt. 19%) begrenzt ist.

…., wobei die Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers insoweit auf insgesamt max. € 10.000,00 zzgl. MwSt. (zzt. 19%) begrenzt festsetzt ist. Die evtl. darüber hinausgehenden Kosten werden zwischen dem VHT und der Stadt Laubach hälftig geteilt.

3.

§ 6 (2)

Je nach konkreter  Ausgestaltung der Wohnung kann der Stellplatzschlüssel im Einvernehmen mit der Stadt auf 1,2 abgesenkt werden, …

Je nach konkreter  Ausgestaltung der Wohnung kann der Stellplatzschlüssel im Einvernehmen mit der Stadt ausschließlich durch Genehmigung der Stadtver-ordnetenversammlung auf 1,2 abgesenkt werden, …

4.

§ 6 (5)

… der zurzeit vorhandenen Güte und einer maximalen Breite von 2,00 m zu erhalten.

… der zurzeit vorhandenen Güte und einer maximalen Breite von 2,00 m Mindestbreite von 1,50 m zu erhalten.

5.

§ 7 (3)

.., um sicherzustellen, dass eine Zu- und Abfahrt der Baustellenfahrzeuge über die Beethoven-, Richard-Wagner- und Brahmsstraße möglichst nicht erfolgt.

.., um sicherzustellen, dass eine Zu- und Abfahrt der Baustellenfahrzeuge über die Beethoven-, Richard-Wagner- und Brahmsstraße möglichst nicht erfolgt.

 

 

Herr Hofmann benennt für seine Fraktion folgende Änderungsvorschläge:

 

 

Lfd. Nr.

Paragraph

Durchführungsvertrag

Änderungsvorschlag

1.

Vorbemerk.

Absatz 1

Sowohl der derzeitige Gebäudebestand als auch die damit verbundene, wenn auch mittlerweile aufgegebene Nutzung genießen nach wie vor Bestandsschutz.

Sowohl der derzeitige Gebäudebestand als …

 

Streichung des Satzes und schriftliche Bestätigung durch die Bauaufsicht beim Landkreis.

2.

§ 1 (1)

Das Vertragsgebiet umfasst die Grundstücke in der ….

Bestimmung der Größen

3.

§ 3 (2)

Geplant ist der Bau von 3 Mehrfamilienhäusern mit zusammen max. 50 Wohnungen.

Geplant ist der Bau von Es werden 3 Mehrfamilienhäusern mit zusammen max. 50 Wohnungen gebaut.

4.

§ 4 (1b)

…und diese möglichst im Jahr 2021 abzuschließen.

…und diese möglichst im Jahr 2021 abzuschließen.

5.

§ 4 (1d)

Maßgeblich für den Baubeginn ist der Eingang der Baubeginns-anzeige bei der Behörde.

Maßgeblich für den Baubeginn ist der Eingang der Baubeginns-anzeige bei der Behörde.

6.

§ 4 (2)

Der Vorhabenträger wird sich in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde darum bemühen, dass …

Der Vorhabenträger wird sich in Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde darum bemühen,

 

Streichung, zwingende Forderung

7.

§ 5 (1)

…., wobei die Kostenbeteiligung des Vorhabenträgers insoweit auf insgesamt max. € 5.000,00 zzgl. MwSt. (zzt. 19%) begrenzt ist.

…., wobei die Kostenbeteiligung zu Lasten des Vorhabenträgers insoweit auf insgesamt max. € 5.000,00 zzgl. MwSt. (zzt. 19%) begrenzt ist gehen.

8.

§ 6 (2)

Daraus ergibt sich ein Stellplatzschlüssel von 1,4 Stellplätze …

Daraus ergibt sich ein Stellplatzschlüssel von 1,4 1,75 Stellplätze …

9.

§ 7 (3)

… und die bauausführenden Unternehmen entsprechend anhalten, um sicherzustellen, dass eine Zu- und Abfahrt der Baustellenfahrzeuge über die Beethoven-, Richard-Wagner- und Brahmsstraße möglichst nicht erfolgt.

… und die bauausführenden Unternehmen entsprechend anhalten, um sicherzustellen, müssen sicherzustellen, dass eine Zu- und Abfahrt der Baustellenfahrzeuge über die Beethoven-, Richard-Wagner- und Brahmsstraße möglichst nicht erfolgt.

10.

§ 7 (5)

Der Vorhabenträger setzt voraus, dass die vorhandenen Straßen für Baustellenverkehr geeignet ist.

Der Vorhabenträger setzt voraus, dass die vorhandenen Straßen für Baustellenverkehr geeignet ist.

11.

§ 7 (6)

… neu aufgebracht werden müssen, erfolgt dies durch und auf Kosten der Stadt.

… neu aufgebracht werden müssen, erfolgt dies durch und auf Kosten der Stadt zu Lasten des Vorhabenträgers.

12.

§ 8 (2)

Bei den Anfang Oktober 2019 durch ausgewiesenes Fachpersonal

Bei den Anfang Oktober 2019 durch ausgewiesenes Fachpersonal  fachkundiges Umweltbüro

 

Herr Hofmann wird die entsprechenden Formulieren an die Verwaltung nachreichen.

 

 

Zu dem Verfahren werden von den Herren Köhler, Roeschen, Hofmann, Frank und Wagner Fragen an den Rechtsanwalt bzw. Planer gestellt.

 

Herr Vorsitzender Roeschen erteilt Herrn Nübel vom beauftragten Anwaltsbüro und im Anschluss Herrn Fischer vom Planungsbüro Rederecht, damit die gestellten Fragen fachlich beantworten werden können.