Beschluss: zurückgestellt

 

Herr Köhler erläutert den Grund für den Antrag der B90/Die Grünen, Stadtverordneten-Drucksache Nr. 579/2020. Herr Köhler hat den Vorsitzenden des Ausschusses gebeten, Vertreter der HLG zur Sitzung einzuladen, damit seine Fragen beantwortet werden können. Diese Einladung ist nicht ausgesprochen worden, daher stellt Herr Köhler seinen Antrag mit der Maßgabe zurück, dass zur nächsten Ausschusssitzung ein Vertreter der HLG als Eigentümer der Fläche und Antragssteller für die Auffüllung des Grundstückes anwesend ist.

 

Er weist ausdrücklich darauf hin, dass bis zur abschließenden Beratung seines Antrages keinerlei Arbeiten, Auffüllungen etc. auf dem Grundstück durchgeführt werden dürfen.

 

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Köhler, Ruppel, Kühn, Hofmann, Wagner und Klug.

 

Mit Nachdruck bittet ebenfalls Herr Ruppel Herrn Bürgermeister Klug um Einhaltung dieser Vereinbarung.

 

Herr Bürgermeister Klug sagt dies zu und schildert zur Erläuterung seines Handelns den Verfahrensablauf.

 

In diesem Zusammenhang kritisiert er den Ältestenrat dahingehend, dass er dort Vorgaben für gewünschte Ansiedlungen als Handlungsspielraum gefordert hat und diese Punkte nicht formuliert wurden. Hierzu teilt Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn mit, dass seiner Meinung nach solche Kriterien bereits durch den Ältestenrat ausgearbeitet wurden.

 

Da keine Vereinbarung in schriftlicher Form mit den beiden Bauherren und dem Magistrat für die Erdzwischen-/bzw. endlagerung vorliegt, fordert Herr Hofmann eine vertragliche Klärung bezüglich der Mehrkosten für die Zwischen-/Endlagerung (Klärung ob Zwischen- bzw. Endablagerung, Volumen der bereits aufgebrachten Anlieferungsmenge in cbm, Vereinbarung der gesamten Abnahmemenge) und entsprechende Rechnungsstellung (Preisvereinbarung) durch die Stadt Laubach.