Beschluss: Kenntnis genommen

Der versandte Nutzungsvertrag ist vom 17.09.2012 datiert. Herr Morber von hessenEnergie erläutert, dass dieser Vertrag nicht mehr aktuell ist. In diesem Vertrag wurden bereits Änderungen vorgenommen, da der Betreiber die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in diesen Nutzungsvertrag einarbeitet (z.B. Änderung § 8 Rückbau – Einarbeitung des Rückbauerlasses lt. Staatsanzeiger). Herr Jardella sagt zu, dass bis zur nächsten Stadtverordnetenversammlung der überarbeitete Nutzungsvertrag der hessenEnergie den Stadtverordneten vorgelegt wird (Anlage zu diesem Protokoll).

An der Gesprächsrunde beteiligen sich die Herren Dr. Häbel, Roeschen, Dr. Rinker, Ruppel und Köhler. Diese Fragen werden von den Projektentwicklern und teilweise von Herrn Bürgermeister Klug beantwortet:

Frage 1:         Warum wird der Vertrag, obwohl vom 17.09.2012 datiert, erst heute in den Gremien beraten?

Antwort:         Bisher wurde keine Notwendigkeit gesehen, die Nutzungsverträge vorzulegen.

Frage 2:         Ist im vorliegenden Nutzungsvertrag unter § 8 „Rückbau“ die Änderungen gemäß Rückbauerlasses berücksichtigt?

Antwort:         Die Projektentwickler geben an, dass beide Verträge auf Grund neuer Erlasse im § 8 „Rückbau“ verändert werden und an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Frage 3:         Wie lange läuft der Nutzungsvertrag?

Antwort:         Beide Projektierer sichern zu, die Laufzeit der Nutzungsverträge an die städtebaulichen Verträge anzupassen.

Frage 4:         Warum werden die Nutzungsverträge in zeitlich großem Abstand zu den städtebaulichen Verträgen vorgelegt?

Antwort.         Der zeitliche Abstand ist laut Herrn Morber heute nicht mehr nachvollziehbar.

Frage 5:         Warum wird jetzt der Abschluss der Nutzungsverträge notwendig?

Antwort:         In der Regel werden der Städtebauliche Vertrag mit dem Nutzungsvertrag gezeichnet. Bei der Stadt Laubach wurde von dieser Regelung abgewichen.

Frage 5:         Was passiert, wenn die Stadt Laubach auf Windkraft im Bereich Freienseen verzichtet und gleichzeitig die Nachbarkommune Anlagen verwirklicht?

Antwort.         Eine alleinige Verwirklichung der Anlagen in Sellnrod wäre möglich, es stellt sich jedoch die Frage der Wirtschaftlichkeit, da ein Windpark geplant ist.

Frage 7:         Ist es möglich, die Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend im Vertrag aufzunehmen?

Antwort:         Dies wird von den Projektentwicklern zugesagt.

Herr Köhler stellt für seine Fraktion „Die Grünen“ den Antrag, dass ein fachlich versiertes Wirtschaftsunternehmen/-kanzlei mit der Prüfung der beiden  Nutzungsverträge beauftragt werden soll, um die Interessen der Stadt Laubach (Pachtzins 4%-15% lt. Handelsblatt) zu wahren.  Ihm ist auch wichtig, dass die naturschutzrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden. Die Politiker sehen sich hier nicht in der Lage, diese Verträge fachlich zu prüfen.

Herr Klug teilt mit, dass bezüglich der Prüfung durch den Hess. Städte- und Gemeindebund noch keine Stellungnahme vorliegt.

Auch die FW-Fraktion möchten einen Antrag auf Beauftragung einer kompetenten Kanzlei mit der rechtlichen Prüfung der Verträge durch den Ältestenrat stellen. Sie sehen ebenfalls keinen rechtlichen Sachverstand der Gremien gegeben.

Herr Neuhäuser regt an, auch die Stadt Grünberg bei der Vertragsprüfung mit der iTerra Wind unter dem Aspekt mit einzubeziehen, dass die Prüfungskosten geteilt werden könnten.