Der versandte Nutzungsvertrag ist vom 17.09.2012
datiert. Herr Morber von hessenEnergie erläutert, dass dieser Vertrag nicht
mehr aktuell ist. In diesem Vertrag wurden bereits Änderungen vorgenommen, da
der Betreiber die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen in diesen Nutzungsvertrag
einarbeitet (z.B. Änderung § 8 Rückbau – Einarbeitung des Rückbauerlasses lt.
Staatsanzeiger). Herr Jardella sagt zu, dass bis zur nächsten
Stadtverordnetenversammlung der überarbeitete Nutzungsvertrag der hessenEnergie
den Stadtverordneten vorgelegt wird (Anlage zu diesem Protokoll).
An der Gesprächsrunde beteiligen sich die Herren
Dr. Häbel, Roeschen, Dr. Rinker, Ruppel und Köhler. Diese Fragen werden von den
Projektentwicklern und teilweise von Herrn Bürgermeister Klug beantwortet:
Frage 1: Warum wird der
Vertrag, obwohl vom 17.09.2012 datiert, erst heute in den Gremien beraten?
Antwort: Bisher wurde keine
Notwendigkeit gesehen, die Nutzungsverträge vorzulegen.
Frage 2: Ist im
vorliegenden Nutzungsvertrag unter § 8 „Rückbau“ die Änderungen gemäß
Rückbauerlasses berücksichtigt?
Antwort: Die Projektentwickler
geben an, dass beide Verträge auf Grund neuer Erlasse im § 8 „Rückbau“
verändert werden und an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Frage 3: Wie
lange läuft der Nutzungsvertrag?
Antwort: Beide Projektierer sichern zu, die
Laufzeit der Nutzungsverträge an die städtebaulichen Verträge anzupassen.
Frage 4: Warum werden die Nutzungsverträge in
zeitlich großem Abstand zu den städtebaulichen Verträgen vorgelegt?
Antwort. Der zeitliche Abstand ist laut Herrn
Morber heute nicht mehr nachvollziehbar.
Frage 5: Warum wird jetzt der Abschluss der
Nutzungsverträge notwendig?
Antwort: In der Regel werden der Städtebauliche
Vertrag mit dem Nutzungsvertrag gezeichnet. Bei der Stadt Laubach wurde von
dieser Regelung abgewichen.
Frage 5: Was passiert, wenn die Stadt Laubach
auf Windkraft im Bereich Freienseen verzichtet und gleichzeitig die
Nachbarkommune Anlagen verwirklicht?
Antwort. Eine alleinige Verwirklichung der
Anlagen in Sellnrod wäre möglich, es stellt sich jedoch die Frage der Wirtschaftlichkeit,
da ein Windpark geplant ist.
Frage 7: Ist es möglich,
die Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend im Vertrag aufzunehmen?
Antwort: Dies wird von den
Projektentwicklern zugesagt.
Herr Köhler stellt für seine Fraktion „Die Grünen“
den Antrag, dass ein fachlich versiertes Wirtschaftsunternehmen/-kanzlei mit
der Prüfung der beiden Nutzungsverträge
beauftragt werden soll, um die Interessen der Stadt Laubach (Pachtzins 4%-15%
lt. Handelsblatt) zu wahren. Ihm ist
auch wichtig, dass die naturschutzrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.
Die Politiker sehen sich hier nicht in der Lage, diese Verträge fachlich zu
prüfen.
Herr Klug teilt mit, dass bezüglich der Prüfung
durch den Hess. Städte- und Gemeindebund noch keine Stellungnahme vorliegt.
Auch die FW-Fraktion möchten einen Antrag auf
Beauftragung einer kompetenten Kanzlei mit der rechtlichen Prüfung der Verträge
durch den Ältestenrat stellen. Sie sehen ebenfalls keinen rechtlichen
Sachverstand der Gremien gegeben.
Herr Neuhäuser regt an, auch die Stadt Grünberg bei
der Vertragsprüfung mit der iTerra Wind unter dem Aspekt mit einzubeziehen,
dass die Prüfungskosten geteilt werden könnten.
