Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn fasst die Bürgerversammlung in Münster nochmal zusammen.

An der Diskussion beteiligen sich die Herren Stadtverordneten Kröll, Häbel, Köhler, Ruppel, Dr. Rinker, Frank, Luckert, E. Roeschen, Niesner, Semmler, H. Roeschen, Gottwals und Straka.

Die Herren Stadtverordneten Kröll und Gottwals stellen einen Änderungsantrag.

Herr Stadtverordneter Häbel stellt einen Änderungsantrag des Bürgerbündnisses aus FW, Bündnis 90/Die Grünen und BfL.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

Herr Stadtrat Stengel verlässt die Sitzung.

Nach der Sitzungsunterbrechung beteiligen sich die Herren Stadtverordneten H. Roeschen, Kröll, Häbel, Köhlerm Semmler, Mohr, Frau Stadtverordnete Schäfer-Klaus und Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn an der Diskussion.

Herr Stadtverordneter H. Roeschen einen zweiten Änderungsantrag.

Frau Stadtverordnete Schäfer-Klaus stellt einen Änderungsantrag.

Herr Stadtverordneter Köhler stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Rednerliste zu schließen und über die gestellten Anträge abzustimmen. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn entspricht diesem Antrag.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn fasst die gestellten Anträge zusammen. Es liegen nun folgende Anträge vor.

  1. Änderungsantrag der CDU
  2. Änderungsantrag 1 der SPD
  3. Änderungsantrag des Bürgerbündnisses aus FW, Bündnis 90/Die Grünen und BfL
  4. Änderungsantrag der Stadtverordneten Kröll und Gottwals
  5. Änderungsantrag 2 der SPD
  6. Änderungsantrag von Frau Stadtverordneten Schäfer-Klaus

Bis auf die Punkte 3, 4, 5 werden die Anträge zurück genommen.

Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn lässt in dieser Reihenfolge über die Anträge abstimmen.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag des Bürgerbündnisses:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

9

2

2

13

Nein-Stimmen

7

7

1

15

Enthaltungen

1

1

1

3

Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Stadtverordneten Kröll und Gottwals:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

7

6

2

1

2

19

Nein-Stimmen

6

4

10

Enthaltungen

1

1

2

Der Antrag ist angenommen.

Durch das vorhergehende Abstimmungsergebnis ist eine weitere Abstimmung über den Änderungsantrag 2 der SPD nicht erforderlich.

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

Der Stadtverordnetenbeschluss vom 09.10.2012 zum Konzept zur Teilnahme am hessischen kommunalen Rettungsschirm wird wie folgt geändert:

Die ID 80, HH-Stelle 01.1.105 „Jährliche Schließung der DGH’s vom 01.11.-31.03. (alternativ Unterhaltung durch örtliche Vereine)“ wird umgewidmet:

  1. Die DGH’s sollen mittelfristig in die Bewirtschaftung (= Hausmeister- und Reinigungsaufgaben) durch örtliche Gemeinschaft (Vereine, Initiativen etc.) übergeben werden. Eine Schließung der Häuser kommt aus Infrastrukturgründen und notwendigem Bürgerengagement nicht in Betracht.
  2. Gemäß Vorschlag der Ortsvorsteherrunde vom 01.11.2012 wird zunächst versucht, eine Übernahme der Bewirtschaftung der DGH’s durch die örtliche Gemeinschaft bis zum 30. Juni 2013 anzustreben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, bis dahin in Einzelgesprächen in jedem Ortsteil Lösungen zu suchen, um das dargestellte Ziel zu erreichen. Dabei sollen die jeweiligen Ortsbeiräte federführend eingebunden werden. Auf diesem Weg soll auf individuelle Bedürfnisse und Situationen (z.B. Winterdienst) eingegangen und Lösungen gesucht und gefunden werden.
  4. Es wird ergänzend zu den Einzelgesprächen kurzfristig ein Runder Tisch „DGH Übernahme“ eingerichtet aus Magistrat, Ortsvorstehern und Vereinsvertretern, in dem Erfahrungen aus Einzelrunden rückgekoppelt werden, um dem gemeinsamen Ziel schneller und besser nachzukommen.
  5. Sollte in einzelnen Gemeinden bis zum 01.07.2013 keine Lösung gefunden werden, bleibt die Gewährleistung von Reinigung und Hausmeistertätigkeiten seitens der Stadt gegeben. Im Gegenzug erklären sich die jeweiligen Gemeinden bereit, bis zu diesem Datum ein Konzept zu erarbeiten, im welchem sie einen möglichen Weg zur Übernahme der Bewirtschaftung ihres DGH’s aufzeigen. Konkret könnten hier einzelne Tätigkeiten zur Bewirtschaftung, die von den Vereinen übernommen werden können, aufgeführt, Bedenken geäußert und ein möglicher Zeitplan skizziert werden. Somit ist sichergestellt, dass auf der einen Seite die Übernahme der Bewirtschaftung der DGH’s durch die örtliche Gemeinschaft verbindlich verfolgt wird. Auf der anderen Seite erhalten die Vereine genügend Zeit und Unterstützung bei der Umsetzung und können zudem auf eine Planungssicherheit in Bezug auf die Nutzung der DGH’s vertrauen.
  6. Vereine/Dorfgemeinschaften, die danach ihr Bürgerhaus selbst bewirtschaften, werden von den Benutzungsgebühren befreit.
  7. Selbstbewirtschaftete DGH’s werden künftig bei Renovierungen und Beschaffungen bevorzugt behandelt.