Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn fasst die
Bürgerversammlung in Münster nochmal zusammen.
An der Diskussion beteiligen sich die Herren
Stadtverordneten Kröll, Häbel, Köhler, Ruppel, Dr. Rinker, Frank, Luckert, E.
Roeschen, Niesner, Semmler, H. Roeschen, Gottwals und Straka.
Die Herren Stadtverordneten Kröll und Gottwals stellen
einen Änderungsantrag.
Herr Stadtverordneter Häbel stellt einen
Änderungsantrag des Bürgerbündnisses aus FW, Bündnis 90/Die Grünen und BfL.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn unterbricht die
Sitzung für 10 Minuten.
Herr Stadtrat Stengel verlässt die Sitzung.
Nach der Sitzungsunterbrechung beteiligen sich die
Herren Stadtverordneten H. Roeschen, Kröll, Häbel, Köhlerm Semmler, Mohr, Frau
Stadtverordnete Schäfer-Klaus und Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn an der
Diskussion.
Herr Stadtverordneter H. Roeschen einen zweiten
Änderungsantrag.
Frau Stadtverordnete Schäfer-Klaus stellt einen
Änderungsantrag.
Herr Stadtverordneter Köhler stellt den Antrag zur
Geschäftsordnung die Rednerliste zu schließen und über die gestellten Anträge
abzustimmen. Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn entspricht diesem Antrag.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn fasst die
gestellten Anträge zusammen. Es liegen nun folgende Anträge vor.
- Änderungsantrag der CDU
- Änderungsantrag 1 der SPD
- Änderungsantrag des
Bürgerbündnisses aus FW, Bündnis 90/Die Grünen und BfL
- Änderungsantrag der
Stadtverordneten Kröll und Gottwals
- Änderungsantrag 2 der SPD
- Änderungsantrag von Frau
Stadtverordneten Schäfer-Klaus
Bis auf die Punkte 3, 4, 5 werden die Anträge zurück
genommen.
Herr Stadtverordnetenvorsteher Kühn lässt in dieser
Reihenfolge über die Anträge abstimmen.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag des Bürgerbündnisses:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
9 |
2 |
2 |
13 |
|||
Nein-Stimmen |
7 |
7 |
1 |
15 |
|||
Enthaltungen |
1 |
1 |
1 |
3 |
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmungsergebnis zum Änderungsantrag der Stadtverordneten Kröll und
Gottwals:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
|
Ja-Stimmen |
1 |
7 |
6 |
2 |
1 |
2 |
19 |
Nein-Stimmen |
6 |
4 |
10 |
||||
Enthaltungen |
1 |
1 |
2 |
Der Antrag ist angenommen.
Durch das vorhergehende Abstimmungsergebnis ist eine
weitere Abstimmung über den Änderungsantrag 2 der SPD nicht erforderlich.
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Stadtverordnetenbeschluss vom 09.10.2012 zum
Konzept zur Teilnahme am hessischen kommunalen Rettungsschirm wird wie folgt
geändert:
Die ID 80, HH-Stelle 01.1.105 „Jährliche Schließung
der DGH’s vom 01.11.-31.03. (alternativ Unterhaltung durch örtliche Vereine)“
wird umgewidmet:
- Die DGH’s sollen
mittelfristig in die Bewirtschaftung (= Hausmeister- und Reinigungsaufgaben)
durch örtliche Gemeinschaft (Vereine, Initiativen etc.) übergeben werden.
Eine Schließung der Häuser kommt aus Infrastrukturgründen und notwendigem
Bürgerengagement nicht in Betracht.
- Gemäß Vorschlag der
Ortsvorsteherrunde vom 01.11.2012 wird zunächst versucht, eine Übernahme
der Bewirtschaftung der DGH’s durch die örtliche Gemeinschaft bis zum 30.
Juni 2013 anzustreben.
- Der Magistrat wird
beauftragt, bis dahin in Einzelgesprächen in jedem Ortsteil Lösungen zu
suchen, um das dargestellte Ziel zu erreichen. Dabei sollen die jeweiligen
Ortsbeiräte federführend eingebunden werden. Auf diesem Weg soll auf individuelle
Bedürfnisse und Situationen (z.B. Winterdienst) eingegangen und Lösungen
gesucht und gefunden werden.
- Es wird ergänzend zu den
Einzelgesprächen kurzfristig ein Runder Tisch „DGH Übernahme“ eingerichtet
aus Magistrat, Ortsvorstehern und Vereinsvertretern, in dem Erfahrungen
aus Einzelrunden rückgekoppelt werden, um dem gemeinsamen Ziel schneller
und besser nachzukommen.
- Sollte in einzelnen
Gemeinden bis zum 01.07.2013 keine Lösung gefunden werden, bleibt die
Gewährleistung von Reinigung und Hausmeistertätigkeiten seitens der Stadt
gegeben. Im Gegenzug erklären sich die jeweiligen Gemeinden bereit, bis zu
diesem Datum ein Konzept zu erarbeiten, im welchem sie einen möglichen Weg
zur Übernahme der Bewirtschaftung ihres DGH’s aufzeigen. Konkret könnten
hier einzelne Tätigkeiten zur Bewirtschaftung, die von den Vereinen übernommen
werden können, aufgeführt, Bedenken geäußert und ein möglicher Zeitplan
skizziert werden. Somit ist sichergestellt, dass auf der einen Seite die
Übernahme der Bewirtschaftung der DGH’s durch die örtliche Gemeinschaft
verbindlich verfolgt wird. Auf der anderen Seite erhalten die Vereine
genügend Zeit und Unterstützung bei der Umsetzung und können zudem auf
eine Planungssicherheit in Bezug auf die Nutzung der DGH’s vertrauen.
- Vereine/Dorfgemeinschaften,
die danach ihr Bürgerhaus selbst bewirtschaften, werden von den
Benutzungsgebühren befreit.
- Selbstbewirtschaftete DGH’s
werden künftig bei Renovierungen und Beschaffungen bevorzugt behandelt.