Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache-Nr. 294/2012.
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt zur Sicherung Ihrer Pflichtaufgaben im Bereich des
Brandschutzes den „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung
von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“ mit
Wirkung zum 01.01.2013 mit dem Landkreis Gießen zu schließen.
Die
finanziellen Auswirkungen sind im Vertrag geregelt, eine Kostenschätzung für
die Haushaltsjahre 2013 bis 2017 liegt vor.
Mit
diesem Vertrag wird ein beispielhaftes Konzept im Lande Hessen umgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
8 |
7 |
11 |
2 |
1 |
2 |
31 |
Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
Der
Antrag ist angenommen.