Antrag und Begründung ergeben
sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 258.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgenden
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Karl-Heinz Späth gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung
des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers des
Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von einem Jahr und Herrn Uwe Beyer für
die Nachbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach
III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.
