Beschluss: ungeändert beschlossen

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 258.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der  Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Karl-Heinz Späth gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers  des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von einem Jahr und Herrn Uwe Beyer für die Nachbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach III dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.