Beschluss: ungeändert beschlossen

 

Antrag und Begründung ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 224/2012.


Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach beschließt die Begründung eines Erbbaurechtes zugunsten der Ausschussgesellschaft Solms-Laubach 1540. Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages ist die Überlassung der Toilettenanlage auf der Helle sowie des angrenzenden Geländes mit einer Größe von ca. 100 Quadratmetern für die Dauer von 99 Jahren. Die Lage ergibt sich aus der beiliegenden Baugenehmigung.

Der Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten wird zugestimmt, wenn diese Belastungen vor dem Heimfall des Erbbaurechtes vollständig gelöscht werden.

Der Erbbauzins beträgt 1,- € pro Jahr und ist in einer Summe mit Beginn des Erbbaurechtsvertrages fällig. Sämtliche mit der Begründung sowie der Aufhebung/Löschung des Erbbaurechtes verbundenen Kosten sind von der Ausschussgesellschaft zu tragen.

 


Abstimmungsergebnis:

SPD

CDU

FWG

Grüne

FDP

BfL

Summe

Ja-Stimmen

1

2

3

1

1

8

Nein-Stimmen

Enthaltungen

1

1