Antrag und Begründung
ergeben sich aus der Stadtverordneten-Drucksache Nr. 224/2012.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Laubach
beschließt die Begründung eines Erbbaurechtes zugunsten der
Ausschussgesellschaft Solms-Laubach 1540. Gegenstand des Erbbaurechtsvertrages
ist die Überlassung der Toilettenanlage auf der Helle sowie des angrenzenden
Geländes mit einer Größe von ca. 100 Quadratmetern für die Dauer von 99 Jahren.
Die Lage ergibt sich aus der beiliegenden Baugenehmigung.
Der Belastung des Erbbaurechtes mit Grundpfandrechten
wird zugestimmt, wenn diese Belastungen vor dem Heimfall des Erbbaurechtes
vollständig gelöscht werden.
Der Erbbauzins beträgt 1,- € pro Jahr und ist in einer
Summe mit Beginn des Erbbaurechtsvertrages fällig. Sämtliche mit der Begründung
sowie der Aufhebung/Löschung des Erbbaurechtes verbundenen Kosten sind von der
Ausschussgesellschaft zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
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SPD |
CDU |
FWG |
Grüne |
FDP |
BfL |
Summe |
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Ja-Stimmen |
1 |
2 |
3 |
1 |
1 |
8 |
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Nein-Stimmen |
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Enthaltungen |
1 |
1 |
